Uferrenaturierung Kressbronn - Blick aus def Höhe auf das Ufer

Uferrenaturierung Kressbronn

Seit den 1980er Jahren macht man sich in der Gemeinde Kressbronn und in den zuständigen Behörden Gedanken dazu, wie eine Verbesserung des ökologischen Zustands und eine optimierte Zugänglichkeit der Menschen ans Bodenseeufer erfolgen kann. So haben massive Uferbefestigungen und -mauern, aber auch zahlreiche Hafen- und Steganlagen sowie andere Eingriffe dazu geführt, dass einige Uferabschnitte stark durch Menschenhand verändert sind. Damit einher geht eine Beeinträchtigung der Wasserwechselzone (Bereich in dem der Wasserstand häufig wechselt).

Gleichzeitig ist an vielen Stellen die Verbindung mit dem Hinterland unterbrochen; eine Durchgängigkeit zwischen den aquatischen und terrestrischen Lebensräumen besteht damit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt.

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 53.2

Murat Aydin
Landesbetrieb Gewässer
Neckar-Bodensee
0751 806-1909
0751 806-1933
murat.aydin@rpt.bwl.de

Sachstand

Sommer/Herbst 2023:

Nachdem klar ist, dass der Baugrund vor Kressbronn die im Zuge der Uferrenaturierung vorgesehene Anschüttung trägt, ohne dass in der Folge Setzungen zu befürchten sind, die die Standsicherheit und konstruktive Integrität der angrenzenden Gebäude in Mitleidenschaft ziehen könnten, werden aktuell flurstücksspezifische Lagepläne, Maßnahmenlisten und Detailplanungen für die Gestaltung der privaten Flächen der Renaturierung ausgearbeitet. Diese sollen Grundlage für eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der Renaturierung mit den entsprechenden Grundstückseigentümern sein.

Es wird erwartet, dass die entsprechenden Planungen bis Ende Oktober 2023 vorliegen, so dass dann auf dieser Basis die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückeigentümern geführt werden können. Die Einigung über die Inanspruchnahme der Grundstücke ist Voraussetzung dafür, dass die Umsetzung der Renaturierung ohne Durchführung von Enteignungsverfahren erfolgen kann. Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit Beschlüssen vom 22. Mai 2018 entschieden. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des VGH vom 08.06.2018

 

April/Mai/Juni 2023

Das Regierungspräsidium Tübingen informierte am 28. April die Eigentümerinnen und Eigentümer der von der Uferrenaturierung betroffenen Grundstücke über die Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen. Im Rathaus Kressbronn wurde das vorab übersandte Baugrundgutachten durch die Gutachter sowie die Fachleute des Landesbetriebs Gewässer des Regierungspräsidiums, des Instituts für Seenforschung und des Landratsamts vorgestellt. Die Ergebnisse der Begutachtung lassen nach Auffassung der Projektverantwortlichen und der Gutachter die Fortführung der Renaturierung zu.

Über die weitere Zeitplanung soll nach Klärung noch offener Fragen mit den Grundstückseigentümern entschieden werden.

Pressemitteilung vom 15.05.2023 | Uferrenaturierung Kressbronn: Regierungspräsidium Tübingen und externe Gutachter informieren über die Ergebnisse des Baugrundgutachtens für das Vorhaben westlich des Landungsstegs.

 

März 2023

Zu der im Rahmen der Uferrenaturierung Kressbronn im westlichen Bauabschnitt vorgesehenen Anschüttung wurde ein Baugrundgutachten durch das Ingenieurbüro Dr. Ulrich aus Leutkirch erstellt.  Eine Überprüfung dieses Gutachtens wurde durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Univ. Prof. Dr. Moormann aus Stuttgart vorgenommen. Gutachten und Prüfbericht wurden der Gemeinde Kressbronn sowie den betroffenen Grundstückseigentümern zur Verfügung gestellt.

Gutachter und Prüfer kommen zum Ergebnis, dass bei regelgerechter Ausführung und Erhaltung der bestehenden Gebäude keine „die Standsicherheit und statisch-konstruktive Integrität der Gebäude betreffenden Auswirkungen zu erwarten“ sind. Bei Gebäuden im unmittelbaren Nahbereich zum Ufer können „optisch-relevante Auswirkungen in Form von sich öffnenden Gebäudefugen oder auch Rissen im Putz nicht ausgeschlossen werden.“ Nach Bewertung der Gutachter sind die zu erwartenden Verformungsauswirkungen insgesamt gering und können mit einfachen „Schönheitsreparaturen“ behoben werden. Im Gutachten werden begleitende Maßnahmen aufgezeigt, die erforderlichenfalls ergriffen werden können.

Die architektonische Beweissicherung und die Begleitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen für Hochbaukonstruktionen für die ergänzende Bewertung der Bausubstanz werden vom Gutachter und vom Prüfer empfohlen. Es ist vorgesehen, diesen Empfehlungen zu folgen.

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Uferrenaturierung im Herbst/Winter 2023/2024 fortzuführen. Die Zeitplanung hängt aber davon ab, ob die Erlaubnisse zur vorübergehenden Nutzung von Teilflächen der im Baustellenbereich betroffenen Privatgrundstücke für die Bauarbeiten erteilt werden.

Februar 2023
Das Baugrundgutachten liegt vor: Die Bohrungen für die Baugrunduntersuchung wurden durch einen Gutachter ausgewertet und auf dieser Basis die Auswirkungen des Aufbringens von Substrat vor den Ufermauern im westlichen Bauabschnitt mit einem komplexen Geländemodell simuliert und bewertet.


April/Mai 2022
Ergänzungen zum Baugrundmodel und den Boden-Kennwerten.
Danach: Erarbeitung des Baugrundgutachtens und Überprüfung durch einen externen Experten.


13. Dezember 2021
Die Vorarbeiten für die Erstellung des Geländemodells und des Baugrundgutachtens für den Bauabschnitt West sind weitgehend abgeschlossen.


April 2021
Bauabschnitt West:
Die Untergrundverhältnisse im westlichen Bauabschnitt müssen genauer untersucht werden, um eine Beschädigung von ufernahen Gebäuden sicher ausschließen zu können. Hierzu sind zusätzliche Bohrung im Bodensee, in der Uferzone und im angrenzenden Bereich erforderlich. Hierzu erfolgt eine weitere Abstimmung mit den Experten.

Die anhängigen Verfahren vor Gericht und der Enteignungsbehörde werden bis zum Vorliegen der Baugrunduntersuchung ausgesetzt.


2019/2020
Bauabschnitt Ost:

Die Renaturierung soll im östlichen Bereich fortgesetzt werden. In Gesprächen und Terminen wurden die in diesem Bereich unmittelbar von der Renaturierung betroffenen Grundstückseigentümer informiert. Um die Planung umsetzen zu können, sind Enteignungsverfahren für die vorübergehende Baufeldnutzung auf angrenzenden Grundstücken erforderlich.


30. Otober 2019
Im März 2019 wurde die Uferrenaturierung im östlichen Bauabschnitt im Bereich der öffentlichen Grundstücke des Seegartens (beim Landungssteg) umgesetzt. 

Im westlichen Bauabschnitt wurde die Baugrunderkundung vorbereitet. Die Baugrunderkundung ist erforderlich, um für den westlichen Bereich der Renaturierung gesicherte Aussagen über den Baugrund und die Sicherung der Anliegergrundstücke zu bekommen.Die bisher vorliegende Einschätzung des Sachverständigen zum Baugrund ist eine Prognose auf der Grundlage bisher verfügbarer Bodenkennwerte und unter Zugrundelegung eines Rechenmodells. Die bisherigen Bodengutachten des westlichen und östlichen Bereichs stehen online zur Verfügung.

Bodengutachten östlicher Bereich (pdf, 807 kB)
Bodengutachten westlicher Bereich (pdf, 37.3 MB)

Grafik Mehr Infos

Weitere Informationen

Ausführungsplanung

Anzeige der Ausführungsänderungen (pdf, 59 kB)
Maßnahmenplan (pdf, 9 kB)
Aktualisierter Zeitplan (pdf, 115 kB)

 

Gesamtübersichtsplan (pdf, 2.7 MB)
Lageplan Ost (pdf, 2.4 MB)
Lageplan Mitte (pdf, 2.6 MB)
Lageplan West (pdf, 2.5 MB)
Regelschnitt Uferweg (pdf, 1.2 MB)
Regelschnitt Zaun und Stirnseite Freitreppe (pdf, 484 kB)
Regelschnitt Kressbach (pdf, 348 kB)
Schnitte 1-3 (pdf, 1.2 MB)
Schnitte 4-6 (pdf, 972 kB)
Schnitte 7-9 (pdf, 989 kB)
Schnitte 10-12 (pdf, 1.5 MB)
Schnitte 13-14a (pdf, 1.6 MB)
Schnitte 15-16a (pdf, 937 kB)
Schnitte 17 (pdf, 626 kB)
Schnitte 18-20 (pdf, 826 kB)
Schnitte 21-23 (pdf, 1.3 MB)
Schnitte 24 (pdf, 622 kB)
Schnitt 25 (pdf, 388 kB)

­


Planfeststellung

Planfeststellung Uferrenaturierung Kressbronn (pdf, 1.88 MB)

 


Antragsunterlagen auf eine wasserrechtliche Ausbaugenehmigung für die Bodenseeuferrenaturierung vor der Ortslage Kressbronn

Verzeichnis der Antragsunterlagen (pdf, 390 kB)
Anlage 1: Beschreibung (pdf, 8.26 MB)
Anlage 2: Übersichtsplan (pdf, 14.58 MB)
Anlage 4: Lageplan (pdf, 2.23 MB)
Anlage 5: Regelquerschnitte (pdf, 4.78 MB)
Anlage 6: Querschnitte Hafenmole (pdf, 1.91 MB)
Anlage 7: Längsschnitt Hafenmole mit Ansicht Föhnschutz (pdf, 4.01 MB)
Anlage 8: Querprofile (pdf, 13.26 MB)
Anlage 9: Verlegung des Kressbachs, Lageplan (pdf, 13.66 MB)
Anlage 9.1: Verlegung des Kressbachs, Längsschnitt (pdf, 2.06 MB)
Anlage 9.2: Verlegung des Kressbachs, Querprofile (pdf, 3.22 MB)
Anlage 10: Pflanzplan (pdf, 16.63 MB)
Anlage 11: Eigentümer- und Bestandsverzeichnis (pdf, 1.59 MB)

 


Gerichtsurteile

Urteil vom 29.03.2010 des Verwaltungsgericht Sigmaringen
Entscheidung Verwaltungsgericht Sigmaringen (pdf, 7.77 MB)
Urteil vom 10.12.2013 des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Beschluss vom 20.02.2015 des Bundesverwaltungsgericht

 


Petition

Beschlussempfehlung und Berichte des Petitionsauschusses vom 18.02.2016 (Petition 15/5001, S. 25)

 


Weitere Informationen

Bodengutachten östlicher Bereich (pdf, 807 kB)
Bodengutachten westlicher Bereich (pdf, 37.3 MB)
Tiefenschärfevermessung (pdf, 2.0 MB)
Uferbewertung, Ist-Zustand (pdf, 1.7 MB)
Uferbewertung, Ist- und Soll-Zustand (pdf, 16 kB)
Theoretische Sichtbarkeit des Böschungsfußes in den Jahren 2012-2016 (pdf, 219 kB)
Theoretische Überstauung des Uferwegs in den Jahren 2012-2016 (pdf, 218 kB)