Das Regierungspräsidium Tübingen informiert darüber, dass der Zweckverband ÖPNV im Ammertal den bisherigen Antrag auf Planfeststellung zur 5. Planänderung für den dritten und vierten Abschnitt des Moduls 1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb zurückgenommen hat. Daher wurde das bisherige Verfahren eingestellt und mit den überarbeiteten Planunterlagen ein neues Verfahren eingeleitet. Gegenstand ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn.
Von Montag, 7. August 2023, bis einschließlich Mittwoch, 6. September 2023, werden die Planunterlagen bei der Universitätsstadt Tübingen, der Stadt Herrenberg und der Gemeinde Ammerbuch ausgelegt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet diesbezüglich auf die ortsübliche Bekanntmachung zu achten.
Im selben Zeitraum können die Unterlagen beim Regierungspräsidium Tübingen eingesehen werden. Zudem sind sie zeitnah auf der Internetseite des Regierungspräsidiums abrufbar unter: Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Eisenbahn - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).
Private Betroffene können bis Freitag, 6. Oktober 2023, Einwendungen erheben.
Zeitgleich wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hintergrundinformationen:
Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn. Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen wurden von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16. Mai 2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben.
Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch die bisher festgesetzten aktiven Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher wird im neu eingeleiteten 5. Planänderungsverfahren in Herrenberg-Gültstein der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Schallschutzwand erweitert. Diese aktiven Schallschutzmaßnahmen werden durch passive Maßnahmen, wie Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen, ergänzt.
Von der Festsetzung von Maßnahmen aufgrund betriebsbedingter Betroffenheiten durch Erschütterungen kann nach den gutachterlichen Feststellungen abgesehen werden.
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.
Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071 / 757-3008, gerne zur Verfügung.