Leitbild:
Effiziente Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen
Unter Federführung des Regierungspräsidiums Freiburg haben Behörden, IHK Hochrhein-Bodensee, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, IHK Südlicher Oberrhein, Unternehmen und Planungsbüros ein Leitbild für effiziente Genehmigungsverfahren erarbeitet. Ziel des Leitbildes ist es, Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen unter Mitarbeit aller Akteure effizienter zu gestalten.
Grundgedanke der Idee des gemeinsamen Papiers ist ein offenes Miteinander und der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung. Mit einer frühzeitigen und intensiven Kommunikation soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass Behörden die Erforderlichkeit von Gutachten frühzeitig formulieren und sich die Antragsteller auf die umweltrechtlichen Kernprobleme eines Vorhabens fokussieren können. Gleichzeitig können die Firmen ihre Antragsunterlagen besser auf die Erfordernisse des Zulassungsverfahrens abstimmen sowie die innerbetriebliche Projektplanung mit dem Genehmigungsablauf verzahnen.
Kontakt
Dr. Herbert Swarowsky
0761 208-2094
Referat54.1@rpf.bwl.de
Dr. Alice Schneider
0761 208-2097
Referat54.1@rpf.bwl.de
Hier können Sie das Leitbild sowie den Begleitbericht herunterladen
So geht es weiter
Für die fortgesetzte Weiterentwicklung des Leitbildes planen wir einen regelmäßigen Monitoring-Prozess. Wir möchten daher wissen, ob die Leitsätze des Leitbildes in der Praxis Anwendung finden. Aus diesem Grund würden wir uns über Ihre Erfahrungen mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Regierungsbezirk Freiburg freuen.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg sind das Regierungspräsidium Freiburg, die Landratsämter und die Stadt Freiburg.
Allein beim Regierungspräsidium Freiburg werden jährlich ca. 120 industrielle Projekte, mit denen mehrere hundert Millionen Euro investiert werden, genehmigt. Bei Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vergehen von Antragsstellung bis Genehmigung meist drei bis vier Monate, bei Beteiligung der Öffentlichkeit beträgt die Dauer sechs bis acht Monate.
Weitere Informationen
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Leitfaden – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz