Bitte beachten Sie, dass für Besuche im Regierungspräsidium Tübingen eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Abteilung unter Telefon 07071 757-0 bzw. per E-Mail unter: poststelle@rpt.bwl.de erforderlich ist.Der Zutritt in die Dienstgebäude ist nur mit einer Mund-Nasen-Schutzmaske zulässig.Anliegen, die keine Präsenz vor Ort erfordern, können sie jederzeit gerne per E-Mail oder telefonisch klären. Die Einsichtnahme in Unterlagen und Entscheidungen, die im Regierungspräsidium öffentlich ausgelegt sind, ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.
Weitere Informationen zu Entschädigungsansprüchen und zur Beschaffung, Einfuhr und Herstellung von Schutzausrüstungen Allgemeinverfügungen und Erlasse im Rahmen der Corona-Pandemie Corona-Hilfen für Vereine beantragen: Antragsfrist wurde verlängert! Eine Antragsstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich!
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