B 34 - Neubau der Ortsumfahrung Grenzach-Wyhlen
Planänderungsverfahren im Bauabschnitt Wyhlen
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Verfahren nach Planänderungsbeschluss
Der Planänderungsbeschluss für das Vorhaben wurde 12. Januar 2022 erlassen. Er lag gemeinsam mit den geänderten Planunterlagen bis einschließlich Montag, den 14. Februar 2022 zur Einsichtnahme im Rathaus II von Grenzach-Wyhlen aus.
Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planänderungsbeschluss und die geänderten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird in der Bekanntmachung (pdf) informiert.
Planänderungsbeschluss (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Überblick über das Planfeststellungsverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Die von der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg beantragte Planänderung sieht bei Baukilometer 3+879 eine Unterführung der B 34 für Radfahrer und Fußgänger vor. Diese wird nördlich und südlich an die bestehende Rheinstraße angebunden und südlich der B 34-Trasse mit dem geplanten Rad-/Wirtschaftsweg Hardtstraße-Rheinstraße verknüpft.
Um die erforderliche Rampenlänge herstellen zu können, wird die Unterführung nicht auf der Achse der Rheinstraße errichtet, sondern versetzt auf deren Westseite. Der durch das neue Bauwerk unterbrochene Lärmschutzwall wird durch eine Lärmschutzwand ergänzt. Diese Lärmschutzwand wird verlängert, um die Wendeanlage auf der Rheinstraße nach Süden verschieben zu können und dadurch eine Grundstückszufahrt hinter dem Lärmschutzwall mit einer Steil-böschung anlegen zu können. Weiteren Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens
17.07.2020 | Antrag auf Planänderung des Vorhabens |
25.08.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
25.08. bis 24.09.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in der Gemeinde Grenzach-Wyhlen |
08.10.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
12.01.2022 | Erlass des Planänderungsbeschlusses |
01.02. bis 14.02.2022 | Auslegung des Planänderungsbeschlusses und der dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Grenzach-Wyhlen (Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich) |