Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Planfeststellungsabschnitt 3: Landkreisgrenze Lörrach/ Waldshut – Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.

Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Planfest-stellungsabschnitt (PfA) 3,Landkreisgrenze Lörrach/ Waldshut – Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Am 29.02.2024 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Dieser wurde am 27.12.2024 durch das Eisenbahn-Bundesamt erlassen. Nach dessen Bestandskraft erfolgen die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung und weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 3, Landkreisgrenze Lörrach/ Waldshut – Gemeindegrenze Dogern/Waldshut-Tiengen beantragt. Diese Strecke ist ein Teil der Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Basel Badischer Bf - Erzingen (Baden). Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.

Der PfA 3 liegt im Landkreis Waldshut und hat eine Länge von rund 27 km. In diesem Verfahren sind die Städte und Gemeinden Wehr, Bad Säckingen, Murg, Laufenburg, Albbruck und Dogern betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Bad Säckingen-Wallbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 m und eine Höhe von 55 cm. Für den Rappensteintunnel sind umfangreiche Anpassungen geplant.  Zur Verringerung von Erschütterungsimmissionen werden in den Ortschaften Luttingen, Albert, Albbruck und Dogern besohlte Schwellen eingebaut.

Ablauf des Verfahrens

21.12.2021Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
01.03.2022Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
01.03. bis 31.03.2022

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Wehr, Bad Säckingen, Murg, Laufenburg, Albbruck und Dogern

Nähere Informationen zur Auslegung können den jeweiligen Bekanntmachungen entnommen werden.
02.05.2022Ende der Einwendungsfrist
03.05.2023Eröterungstermin
29.02.2024Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt
27.12.2024Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Eisenbahn-Bundesamt

Planunterlagen

Planunterlagen zum Komplett-Download

Planunterlagen zum Komplett-Download (zip, 1,7 GB)