Leitungseinführung Eichstetten Anlage 5120
Die TransnetBW GmbH hat die Planfeststellung für die Leitungseinführung der Anlage 5120 in das UW Eichstetten beantragt.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle des Referats für Recht, Planfeststellung
(Referat 24)
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben werden ab dem 14. April 2025 digital zugänglich gemacht und können auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 06. Juni 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der folgende Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Bekanntmachung Eichstetten (pdf)
Bekanntmachung Teningen (pdf)
Pressemitteilung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Das beantragte Vorhaben sieht auf einer Gesamtlänge von ca. 1,5 Kilometer die Errichtung und den Betrieb der 220-kV-Freileitungsanlage 5120 als Ersatz für die bestehende 220-kV-Freileitungsanlage 5120 im Bereich von Mast 224 bis zum Umspannwerk Eichstetten sowie Sanierungsmaßnahmen im Bereich von Mast 222 bis 224 vor. Dieser Abschnitt beinhaltet auch die Errichtung und den Betrieb einer Stromkabelanlage im Endfeld zwischen dem neuen Kabelendmast 227A und den Anschlussstellen an die Netzkuppeltransformatoren im Umspannwerk Eichstetten sowie die Errichtung und den Betrieb des hierfür erforderlichen Tunnelbauwerkes in Form eines Mikrotunnels. Im Bereich der Bestandsleitung der Maste 222 bis 224 wird auf einer Länge von ca. 0,5 Kilometer eine Neubeseilung und ein Kettentausch durchgeführt.
Die geplante Trasse verläuft weitgehend außerhalb der Trasse der 220-kV-Bestandsleitung. Das Vorhaben sieht einen standortgleichen Ersatzneubau des Mastes 224A sowie den Neubau der Maste 225A, 226A und 227A vor. Die vier bestehen-den Maste sowie deren Leiterseile sollen zurückgebaut werden. Die geplante Freileitung ist technisch für die Führung von zwei 220-kV-Stromkreisen ausgelegt. Gegenüber der Bestandssituation werden keine zusätzlichen Stromkreise geführt. Auch die Übertragungskapazität und die Spannungsebene bleiben unverändert.
Ablauf des Verfahrens
19.12.2024 | Antrag auf Planfeststellung |
14.04.2025 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen |
14.04. bis 23.05.2025 | gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum |
06.06.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
Planunterlagen
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen (Cloudlink)