Ersatzanlage für den Stübenwasenlift in Todtnauberg
Die Stübenwasenlift GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Stübenwasenlifts und damit einhergehend den Umstieg vom reinen Winterbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb. Den bisherigen Schlepplift soll eine fixgeklemmte Vierer-Sesselbahn („4-CLF Stübenwasenlift“) als Hauptaufstiegshilfe ersetzen.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 30.07.2024 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, dem 20.08.2024 bis einschließlich Montag, dem 02.09.2024 in Todtnau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Pressemitteilung (pdf)
Überblick über das Planfeststellungsverfahren
Beschreibung des Vorhabens
Für die Vierer-Sesselbahn ist im Winterbetrieb eine Beförderungskapazität von 2.035 Pers./Std. sowie im Sommerbetrieb eine Beförderungskapazität von 763 Pers./Std. vorgesehen. Insgesamt sollen 106 Sessel ohne Wetterschutzhauben zum Einsatz kommen.
Im Gesamtkonzept zur Neuausrichtung des Standortes sind weitere Maßnahmen (wie die Errichtung einer kombinierten Rodelbahn und Mountaincart-Strecke, die Herstellung von weiteren Wanderwegen sowie eine Erweiterung des Parkplatzes mit gleichzeitiger Verlegung des Kinderspielplatzes) vorgesehen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind. Dieses Planfeststellungsverfahren beinhaltet lediglich den Neubau des Sessellifts als Aufstiegshilfe, den sogenannten 4-CLF Stübenwasenlift.
Die mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finden im näheren Umfeld des Vorhabens statt und betreffen Flächen von Grundstücken, die entweder im gemeindlichen Eigentum der Stadt Todtnau oder des Vorhabenträgers stehen.
Ablauf des Verfahrens
16.05. bis 26.06.2023 | Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Todtnau |
16.05.2023 bis 26.07.2023 | Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen |
26.07.2023, 24 Uhr | Ende der Stellungnahme- und Einwendungsfrist |
20.03.2024 | Erörterungstermin im Kurhaus Todtnauberg |
30.07.2024 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
20.08. bis einschl. 02.09.2024 | Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen in Todtnau |
Planunterlagen
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen.