Ersatzanlage für den Stübenwasenlift in Todtnauberg

Die Stübenwasenlift GmbH & Co. KG beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Stübenwasenlifts und damit einhergehend den Umstieg vom reinen Winterbetrieb auf einen Ganzjahresbetrieb. Den bisherigen Schlepplift soll eine fixgeklemmte Vierer-Sesselbahn („4-CLF Stübenwasenlift“) als Hauptaufstiegshilfe ersetzen. 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 30.07.2024 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit von Dienstag, dem 20.08.2024 bis einschließlich Montag, dem 02.09.2024 in Todtnau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Pressemitteilung (pdf)

Bekanntmachung in Todtnau (pdf)
 

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Für die Vierer-Sesselbahn ist im Winterbetrieb eine Beförderungskapazität von 2.035 Pers./Std. sowie im Sommerbetrieb eine Beförderungskapazität von 763 Pers./Std. vorgesehen. Insgesamt sollen 106 Sessel ohne Wetterschutzhauben zum Einsatz kommen.

Im Gesamtkonzept zur Neuausrichtung des Standortes sind weitere Maßnahmen (wie die Errichtung einer kombinierten Rodelbahn und Mountaincart-Strecke, die Herstellung von weiteren Wanderwegen sowie eine Erweiterung des Parkplatzes mit gleichzeitiger Verlegung des Kinderspielplatzes) vorgesehen, die jedoch nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens sind. Dieses Planfeststellungsverfahren beinhaltet lediglich den Neubau des Sessellifts als Aufstiegshilfe, den sogenannten 4-CLF Stübenwasenlift.

Die mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finden im näheren Umfeld des Vorhabens statt und betreffen Flächen von Grundstücken, die entweder im gemeindlichen Eigentum der Stadt Todtnau oder des Vorhabenträgers stehen.

Ablauf des Verfahrens

16.05. bis 26.06.2023

Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Todtnau 

16.05.2023 bis 26.07.2023

Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen
26.07.2023, 24 UhrEnde der Stellungnahme- und Einwendungsfrist
20.03.2024Erörterungstermin im Kurhaus Todtnauberg
30.07.2024Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
20.08. bis einschl. 02.09.2024Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen in Todtnau

Planunterlagen

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen.