Umbau der Leitungseinführung an das Umspannwerk Eichstetten

​Die TransnetBW GmbH plant die Veränderung der Leitungsanschlüsse an das Umspannwerk Eichstetten. Dies ist eine Folge aus dem geplanten Erweiterung des Umspannwerks Eichstetten.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 07.10.2024 erlassen. Er ist gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 10.10. bis einschließlich 23.10.2024 hier eingestellt. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Einem Betroffenen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der gesetzlich vorgesehenen Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 richtet.

Auf die elektronische Auslegung des Beschlusses wird bzw. wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 09.10.2024 in der Badischen Zeitung hingewiesen.

Planfestellungsbeschluss (pdf)

Pressemitteilung (pdf)

Bekanntmachung (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Die TransnetBW GmbH plant weiterhin die Veränderung der Leitungsanschlüsse an das Umspannwerk Eichstetten als Folge der Erweiterung des Umspannwerks Eichstetten. Es sollen nun nur noch zehn Maste neu gebaut werden. Drei Maste sollen verstärkt und vier Maste zurückgebaut werden. Eine wesentliche Änderung der Planung ist, dass die Höhen der geplanten Maste 230A und 255A von ca. 85 Meter auf ca. 63 Meter und 47 Meter verringert wurden. Nunmehr sind Pfahlgründungen geplant. Die Spannungsebene und Übertragungsleistung werden durch dieses Verfahren nicht verändert, dazu wird es ein gesondertes Planfeststellungsverfahren geben. Gegenstand dieses Vorhabens ist zudem eine mehrjährige, in Abschnitte unterteilte Bauphase, für die umfangreiche Freileitungsprovisorien errichtet werden müssen. Auch die Planung dieser provisorischen Stromkreise wurden geändert. Betroffen ist vor allem der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und durch einige für die Bauausführung benötigten Flächen auch der Landkreis Emmendingen. Weitere Angaben sind dem detaillierten Erläuterungsbericht und den Plänen zu entnehmen.

Ablauf des Verfahrens

10.07.2020

Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens

30.11.2020

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

30.11.2020 bis 22.01.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern Eichstetten, Bahlingen und Teningen

(Herunterladen auch auf dieser Seite möglich)

05.02.2021

Ende der Einwendungsfrist

10.07. bis 09.08.2023

Auslegung der geänderten Planunterlagen in den Rathäusern von Eichstetten, Bahlingen und Teningen

23.08.2023

Ende der Einwendungsfrist

06.06.2024Erörterungstermin 
07.10.2024Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
10.10. - 23.10.2024Digitale Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen

Planunterlagen

Planunterlagen zum Komplett-Download

 

Planunterlagen der 2. Auslegung

Planunterlagen der 1. Auslegung