Bohrung in einem Tunnel

Referat 97 Landesbergdirektion

Referatsleitung

Axel Brasse
Abteilungsdirektor
0761 208-3064
abteilung9@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Rupert Thienel
Technischer Direktor
0761 208-3323
abteilung9@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Als Landesbergdirektion sind wir Bergbehörde für das Land Baden-Württemberg. Wir sind Genehmigungsbehörde und beaufsichtigen bedeutende Rohstoffversorger, die nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes unter anderem Steinsalz, feuerfeste Tone, Quarzrohstoffe, Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) und weitere mineralische Rohstoffe im Tagebau, unter Tage oder mit Hilfe von Bohrungen gewinnen. Aufsichtsfunktion haben wir auch über die zahlreichen Besucherbergwerke und Schauhöhlen und zwei Untergrundspeicher (UGS) für Erdgas im Land.

Die Bergbehörde verleiht Rechte zur Aufsuchung und Gewinnung der sog. bergfreien Bodenschätze, also den nicht dem Grundeigentümer gehörenden Bodenschätzen; dazu zählt auch Erdwärme (inkl. Thermalwasser).

Im Referat 97 haben wir als Bergbehörde die Bergaufsicht für alle Anlagen, Tätigkeiten und Einrichtungen auf dem Werksareal eines Bergbauunternehmens. Hierzu zählt auch die Aufsicht über den Arbeits- und Umweltschutz. Im Natur- und Gewässerschutz tauschen wir uns mit den Fachbehörden in den Landratsämtern aus.

Wir nehmen landesweit weitere Aufgaben in den Bereichen Seilbahnrecht und Hohlraumbauten (z. B. Tunnelbaustellen) wahr. Nach dem Energiewirtschaftsrecht sind wir als technische Aufsichtsbehörde zuständig für die Sicherheit von Gashochdruckleitungen [>16 bar] und für die Technische Energieaufsicht bei der leitungsgebundenen öffentlichen Versorgung mit Strom und Gas [<= 16 bar]. Wir sind Abfallrechtsbehörde für die Untertagedeponie (UTD) für gefährliche Abfälle in Heilbronn.
Auch in diesen Bereichen, mit Ausnahme bei der technischen Energieaufsicht, sind wir im Referat 97 für die Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen auf dem Betriebsgelände als Arbeitsschutzbehörde und in enger fachlicher Abstimmung mit den unteren Verwaltungsbehörden für Umweltschutzbelange (Wasser, Naturschutz, Abfallentsorgung) zuständig.
Für die Betriebsgelände mit den genannten Anlagen ist die Landesbergdirektion Immissionsschutzbehörde. Dies gilt auch, wenn größere genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden, auf welche die sog. „Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IED)“ Anwendung findet oder die unter die "Störfall-Verordnung" fallen.

Wir sind für bestimmte Sachverhalte Polizeibehörde und führen Unfalluntersuchungen und in diesem Zusammenhang polizeiliche Ermittlungen in den Betrieben durch, die der Bergaufsicht unterstehen. Zudem sind wir als Landesbergdirektion polizeirechtlich neben den anderen Fachbehörden für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, die von künstlichen unterirdischen Althohlräumen und -bohrungen ausgehen, z. B. wenn über einem alten Bergwerk die Tagesoberfläche einzubrechen droht.

Als Landesbergdirektion sind wir landesweit Träger öffentlicher Belange.

Häufig nachgefragt

Weitere interessante Themen finden Sie in unserem Themenportal

Themenportal