Ein Planfeststellungsbeschluss auf einem Plan

Referat 24 Recht und Planfeststellung

Referatsleitung

Dieter Kowohl
Abteilungsdirektor
0761 208-1070
referat24@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Joachim Lucht
Regierungsdirektor
0761 208-1088
referat24@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

​Im Referat 24 kümmern wir uns um die Themen Recht und Planfeststellung. Das heißt, wir sind zuständig für Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren, Enteignungs- und Entschädigungsverfahren, Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland und die Schadensregulierung bei Unfällen mit Dienstwagen und sonstigen Schadensfällen.

Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben liegt im Bereich der Planfeststellung. Dabei handelt es sich um förmliche Genehmigungsverfahren für

  • Autobahnen, Bundes-, Landes- und sonstige Straßen,
  • Eisen- und Straßenbahnen,
  • Seilbahnen sowie
  • Energieanlagen wie z.B. Strom- und Gasleitungen.

In den Verfahren nehmen zahlreiche Behörden, Kommunen und betroffene Bürger ihre Beteiligungsrechte wahr. Wir prüfen und erörtern die Hinweise, Bedenken und Argumente und entscheiden darüber nach umfassender Abwägung im sog. Planfeststellungsbeschluss.

In Verfahren, in denen die Deutsche Bahn Vorhabenträger ist (z.B. beim Neu- und Ausbau der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel), sind wir ausschließlich Anhörungsbehörde. Die Planfeststellung erfolgt hier durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Dies gilt aber nur für Verfahren, die vor dem 6. Dezember 2020 eingeleitet wurden; für später begonnene Verfahren ist jetzt das Eisenbahn-Bundesamt auch Anhörungsbehörde.

 
Informationen über derzeit laufende und abgeschlossene Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren erhalten Sie hier:

Aktuelle Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren
Abgeschlossene Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren

Weiterführende Inhalte zum Ablauf von Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren sowie zum Datenschutz finden Sie hier:

Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

Datenschutz bei Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anhörungsverfahren

 

 

In diesem Aufgabenbereich entscheiden wir über

  • Enteignungen,
  • Besitzeinweisungen und
  • Entschädigungen

auf der Grundlage von Rechtsvorschriften im

  • Baugesetzbuch,
  • Landesenteignungsgesetz (in Verbindung mit den Straßengesetzen, dem Energiewirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und anderen Fachgesetzen) und
  • Landbeschaffungsgesetz

Darüber hinaus sind wir für die Einleitung von Unternehmensflurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz bei Maßnahmen mit großem Landbedarf zuständig.

In Enteignungsverfahren steht das Bemühen um eine Einigung mit den betroffenen Eigentümern im Vordergrund. Bei Bedarf wird förmlich über die Zulässigkeit der Enteignung und die Höhe der Entschädigung entschieden.

Weitere Informationen

Enteignungs- und Entschädigungsverfahren

Unser Referat hat die landesweite Zuständigkeit für die Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland. Hinter dieser Bezeichnung steht im Wesentlichen die Zustellung von Bußgeldbescheiden aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften im Ausland.

Weitere Informationen

Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit dem Ausland

Unser Aufgabengebiet umfasst auch die Abwicklung von Schäden infolge von Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Dienstfahrzeugen des Landes (z.B. Dienststellen des Regierungspräsidiums Freiburg) bzw. des Bundes (z.B. Fahrzeuge der Autobahnmeistereien). Zugleich sind wir für die Unfallbeteiligten Ansprechpartner für die Schadensregulierung.