B 3 - Bahnbrücke Schallstadt
Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen den Ersatzneubau der Bahnbrücke und den Umbau des im Norden angrenzenden bestehenden Knotenpunktes in Schallstadt.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde 20. Juli 2021 erlassen.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die vorgesehene Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen den Ersatzneubau der Bahnbrücke und den Umbau des im Norden angrenzenden bestehenden Knotenpunktes. Südlich der neuen Brücke soll der Umbau der Fahrbahn bis zum Ortseingang erfolgen, wo ein Aufstellbereich für Linksabbieger eingerichtet wird, der durch eine gegenüberliegende Mittelinsel geschützt wird.
Mit Anpassungsbereichen sowohl an der Bundesstraße wie auch an der Kreisstraße und an der Ortsstraße umfasst der umzubauende Abschnitt eine Länge von rund 200 Metern. Die bestehenden Straßen sollen wieder angeschlossen werden. Lediglich der untergeordnete, einmündende Anliegerweg (nördlich der Hauptverkehrsstraße) wird zukünftig indirekt (über das bestehende Wegenetz) an die Lindenstraße angeschlossen, so dass der künftige Knotenpunkt aus insgesamt vier Anschlüssen (vorher: fünf) besteht.
Ablauf des Verfahrens
28.04.2020 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
27.07.2020 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
27.07. bis 14.09.2020 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus Schallstadt |
28.09.2020 | Ende der Einwendungsfrist |
20.07.2021 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (Pressemitteilung) |
10.08. bis | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der dazugehörigen Planunterlagen im Rathaus Schallstadt (Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich) |
23.09.2021 | Ende der Klagefrist |