Modernisierung der Gasversorgungsleitung zwischen Hügelheim (Stadt Müllheim) und Hüsingen (Netzausbau TENP III)
Die Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH & Co. KG (TENP) plant auf dem Leitungsabschnitt zwischen der Verdichterstation Hügelheim und der Station Hüsingen den Ausbau des TENP-Leitungssystems.
Hier geht es direkt zu den Planunterlagen (diese stehen bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit)
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 31. Oktober 2023 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14. November bis 17. November 2023 in Auggen, Bad Bellingen, Neuenburg am Rhein, Kandern, Lörrach, Müllheim, Steinen, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.
Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Pressemitteilung (pdf)
Bekanntmachung Auggen (pdf) | Bekanntmachung Bad Bellingen (pdf) |
Bekanntmachung Kandern (pdf) | Bekanntmachung Lörrach (pdf) |
Bekanntmachung Müllheim (pdf) | Bekanntmachung Neuenburg (pdf) |
Bekanntmachung Rümmingen (pdf) | Bekanntmachung Schliengen (pdf) |
Bekanntmachung Steinen (pdf) | Bekanntmachung Wittlingen (pdf) |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die TENP plant auf dem Leitungsabschnitt zwischen der Verdichterstation Hügelheim (Stadt Müllheim, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) und der Station Hüsingen (Gemeinde Steinen, Landkreis Lörrach) den Ausbau des TENP-Leitungssystems durch die Errichtung einer Leitung mit einem Durchmesser von DN 900 auf einer Strecke von ca. 30,5 Kilometern. Die geplante Gasversorgungsleitung „TENP III“ soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der sogenannten „TENP I“ (Leitung Nr. 50, DN 900) errichtet werden.
Ablauf des Verfahrens
16.12.2021 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
15.02. bis 14.03.2022 | Auslegung der Planunterlagen |
15.02.2022 | Anhörung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Unternehmen |
28.04.2022 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
24.05.2023 | Anhörung der Planänderung |
31.10.2023 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
14.11. bis 27.11.2023 | Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planunterlagen in Auggen, Bad Bellingen, Neuenburg am Rhein, Kandern, Lörrach, Müllheim, Steinen, Schliengen, Rümmingen und Wittlingen zur Einsichtnahme |
Planunterlagen
Planunterlagen zum Komplett-Download
Planunterlagen (diese stehen bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit)