Zweitschrift Berufsurkunde/ Abschlusszeugnis
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde (Bei Verlust der Originalurkunde)
Wichtige Vorabinformationen:
- Das Regierungspräsidium Freiburg kann nur Zweitschriften erstellen, wenn die Ausbildung bzw. Anerkennung auch im Regierungsbezirk Freiburg erfolgt ist.
- Die Erstellung der Zweitschrift erfolgt in einer Frist von circa sieben Wochen.
- Das Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und die schriftliche Versicherung müssen postalisch an folgende Adresse verschickt werden:
Adresse
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 25 – Zweitschrift der Berufsurkunde
Bissierstraße 7
79114 Freiburg im Breisgau