Planutensilien

Referat 44 Planung

Referatsleitung

Sabine Klumpp
Ltd. Baudirektorin
0761 208-4495
abteilung4@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Bei uns im Referat 44 ist die Planung von Bundes- und Landesstraßen sowie Radschnellverbindungen und Radwegen angesiedelt. Unsere Aufgaben reichen hier von der klassischen Straßenplanung mit der dazugehörenden Landschaftsplanung über den Bevölkerungsbeteiligungsprozesse bis hin zur Vorbereitung der Planfeststellung.

Aktuelle Straßenplanungen

  • Wir führen die verschiedenen Planungsstufen der Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanungen durch. Mit jeder Planungsstufe erhöht sich der Detaillierungsgrad. Die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes ist dabei ein wesentlicher Aspekt der Straßenplanung.
  • Wir planen teilweise selbst, vergeben aber auch wesentliche Planungsteile und Untersuchungen an private Büros, die dann durch unsere verschiedenen Fachleute  (vor allem Bauingenieurinnen und Bauingenieure sowei  Landschaftsplanerinnen und Landschaftsplaner) betreut, geprüft und koordiniert werden.
  • Unser Referat wirkt darüber hinaus bei der Aufstellung des Dringlichkeitskataloges im Rahmen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen (BMDV) und des Generalverkehrsplans (VM) mit.

Übersicht - Ablauf einer Straßenplanung

  • Da bei neuen Straßenplanungen viele verschiedene Meinungen und Interessen in der Bevölkerung vertreten sind, ist für uns eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und sachliche Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Dazu organisieren wir Dialog- und Informationsveranstaltungen und bieten hier unterschiedliche Beteiligungsformen an, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort frühzeitig über Planungsabsichten unterrichtet und in die Planungsschritte eingebunden werden können.
  • Neben der breiten Öffentlichkeit beteiligen wir die Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Naturschutzverbände und die betroffenen Kommunen.
  • Wie eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aussehen kann, erfahren Sie am Beispiel der Planung einer Umgehungsstraße im nachstehenden Infovideo: 

Um das Baurecht für eine Straße zu erhalten, wird in der Regel auf Antrag der Straßenbauverwaltung ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden sämtliche Planungsunterlagen mit allen Gutachten öffentlich ausgelegt. Betroffenen wird damit nochmals die Möglichkeit gegeben, Einwände vorzubringen. Wir geben hierauf Stellungnahmen ab, die die zuständige Planfeststellungsbehörde, das Referat 24 im Regierungspräsidium Freiburg, zur Abwägung benötigt. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses, gegen den Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werden können. Erst nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses darf die Straße gebaut werden.

Sie wollen genauer wissen, wie ein Planfeststellungsverfahren abläuft? Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf von Planfeststellungsverfahren.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finden Sie weitere Informationen.

Weitere Informationen

Auf Einladung von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer fand am 20. April 2018 mit politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Region ein Informationsaustausch über die Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Freiburg statt.

Seit 2016 hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg zum Bundesverkehrswegeplan des Bundes eine Umsetzungskonzeption erarbeitet. Dabei wurden die Projekte des sogenannten vordringlichen Bedarfs landesweit anhand verschiedener Kriterien bewertet und eine verbindliche Reihenfolge hinsichtlich des Planungsbeginns der jeweiligen Maßnahmenpakete festgelegt.

Das Regierungspräsidium hat daraufhin den konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Projekte in der Tranche bis 2025 entsprechend der Priorisierung des Verkehrsministeriums erarbeitet.

 

Im Generalverkehrsplan Baden-Württemberg legt die Landesregierung die Grundlagen und Ziele ihrer Verkehrspolitik dar.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen.