Wasserrechtsverfahren Wasserkraftwerk Fridingen

Wasserkraftwerk Fridingen mit Kanal

Über das Wasserrechtsverfahren

​Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Stuttgart betreibt das Donaukraftwerk in Fridingen. Für das Kraftwerk wird die Donau unterhalb der Bära-Einmündung aufgestaut, das Triebwasser durch einen Einlaufkanal geleitet und dem 10 Meter unter der Erde liegenden Kraftwerk zugeführt. Danach wird es durch einen 1,4 Kilometer langen Stollen geführt und oberhalb von Beuron wieder in die Donau eingeleitet.

Die Wassernutzungsrechte für das Kraftwerk Fridingen sind am 31. Dezember 2016 abgelaufen. Die EnBW Energie Baden-Württemberg hat für den Umbau und den Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks Fridingen beim Regierungspräsidium Freiburg eine wasserrechtliche Bewilligung beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Entscheidung vom 6. Mai 2020, Az.: 51-8964.09/015, über den Antrag entschieden und eine auf 60 Jahre befristete wasserrechtliche Bewilligung für die erforderlichen Gewässernutzungen erteilt sowie die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen erteilt.

Entscheidung über das Verfahren

Das Regierungspräsidium Freiburg hat über den Antrag der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für den weiteren Betrieb des Wasserkraftwerks Fridingen an der Donau entschieden und eine auf 60 Jahre befristete wasserrechtliche Bewilligung für die erforderlichen Gewässernutzungen erteilt sowie die vorgesehenen Ausbaumaßnahmen genehmigt.

Entscheidung vom 6. Mai 2020, (pdf, 1 MB)

Weitere Informationen

Erörterungstermin

Protokoll Erörterungstermin, (zip, 6 MB)