Europäische Wasserrahmenrichtlinie: Bearbeitungsgebiete im Regierungsbezirk Freiburg
Über die Wasserrahmenrichtlinie
Das Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, für alle Gewässer sowie für das Grundwasser einen „guten Zustand“ zu erreichen. Das erste Maßnahmenprogramm hierzu wurde vom Landtag bereits 2009 verabschiedet. Zwischenzeitlich konnten viele der Maßnahmen realisiert werden. Dennoch muss festgestellt werden, dass bis 2021 nicht alle Wasserkörper den guten ökologischen Zustand erreicht wer den. Daher ist ein weiteres Maßnahmenpaket notwendig.
Bearbeitungsgebiete im Regierungsbezirk Freiburg
- Bearbeitungsgebiet Hochrhein
- Bearbeitungsgebiet Oberrhein
- Bearbeitungsgebiet Neckar
- Bearbeitungsgebiet Donau
- Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Bearbeitungsgebiet Hochrhein
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Hochrhein gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Basel und Bodensee von den Schwarzwaldhöhen herunter in den (Hoch-) Rhein fließen. Es ist unterteilt in zwei Teilbearbeitungsgebiete (TBG). Die wichtigsten Gewässer im BG Hochrhein sind der Hochrhein, die Wiese (TBG 21) und die Wutach (TBG 20).
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet Hochrhein ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, als Flussgebietsbehörde federführend zuständig.
Im Teilbearbeitungsgebiet Wutach gibt es eine Region, in der das Grundwasser aufgrund der Nitratbelastung den guten chemischen Zustand verfehlt.
Bearbeitungsgebiet Oberrhein
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Oberrhein (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Basel und der Landesgrenze nördlich von Mannheim von den Schwarzwaldhöhen herunter in den (Ober-) Rhein fließen. Der Neckar stellt ein eigenständiges Bearbeitungsgebiet dar.
Das Einzugsgebiet des baden-württembergischen Oberrheins ist unterteilt in sieben Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen vier im Regierungsbezirk Freiburg liegen.
Die wichtigsten Gewässer in diesen vier TBG sind der Oberrhein, die Kander und Möhlin (TBG 30), die Elz und Dreisam (TBG 31), die Kinzig und Schutter (TBG 32), die Acher und Rench (TBG 33).
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Oberrhein ist das Regierungspräsidium Karlsruhe als Flussgebietsbehörde verantwortlich.
Für die vier TBG im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig. Von Seiten der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) gibt es intensive Bemühungen auch den Rheinhauptstrom durchgängig zu gestalten. Im Rahmen dieser Aktivitäten ist eine Studie von den Niederlanden, Deutschland, Lichtenstein, der Schweiz und Österreich zum von Frankreich vorgeschlagenem Fang und Transport-System in Auftrag gegeben worden.
Diese finden Sie hier:
- Studie auf Deutsch, (pdf, 7,2 MB)
- Studie auf Französisch, (pdf, 25 MB)
In den vier TBG liegen vier gefährdete Grundwasserkörper (gGWK), die aufgrund der Nitratbelastung den guten chemischen Zustand verfehlen sowie ein gGWK, der infolge einer Belastung mit Chlorid die Ziele der WRRL verfehlt.
Die wesentlichen Informationen zur Gefährdung des Grundwassers und über die fünf gefährdeten Grundwasserkörper im BG Oberrhein finden Sie auf dieser Internetseite.
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Oberrhein zu erreichen, finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Bearbeitungsgebiet Neckar
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Neckar (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Schwenningen und Mannheim in den Neckar fließen. Das Einzugsgebiet des baden-württembergischen Neckars ist unterteilt in 10 Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen das TBG 40 im Regierungsbezirk Freiburg liegt.
Die wichtigsten Gewässer im TBG 40 „Oberer Neckar“ sind Neckar, Eschach, Prim, Schlichem, Mühlbach, Glatt, Eyach und Starzel.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Neckars ist das Regierungspräsidium Stuttgart als Flussgebietsbehörde verantwortlich.Für das TBG im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Hochrhein zu erreichen, finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Neckar, finden Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Bearbeitungsgebiet Donau
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Donau (baden-württembergischer Teil) gehören alle Flüsse und Bäche, die zwischen Donaueschingen und Ulm (Landesgrenzer zu Bayern) in die Donau fließen.
Das Einzugsgebiet der baden-württembergischen Donau ist unterteilt in 6 Teilbearbeitungsgebiete (TBG), von denen das TBG 60 im Regierungsbezirk Freiburg liegt.
Die wichtigsten Gewässer im TBG 60 „Obere Donau“ sind Donau, Brigach, Breg, Stille Musel, Kötach, Aitrach, Krähenbach, Elta und Bära.
Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im baden-württembergischen Teil des BG Donau ist das Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde verantwortlich. Für das TBG 60 im Regierungsbezirk Freiburg ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Donau zu erreichen finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee
Zum Bearbeitungsgebiet (BG) Alpenrhein/Bodensee gehören alle Flüsse und Bäche, die auf baden-württembergischem Gebiet in den Bodensee fließen. Dieses Einzugsgebiet ist unterteilt in drei Teilbearbeitungsgebiete (TBG 10-12). Zwei Untereinheiten (Wasserkörper 12-03, und 12-04) des westlichsten Teilbearbeitungsgebiets (TBG 12) liegen im Regierungsbezirk Freiburg.
Die wichtigsten Gewässer in diesen beiden Wasserkörpern sind die Hegauer Aach und die Stockacher Aach.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist für das Teilbearbeitungsgebiet westlich der Seefelder Aach bis oberhalb Eschenzer Horn (TBG 12) zuständig. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bearbeitungsgebiet (BG) Alpenrhein-Bodensee ist das Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde verantwortlich. Für die beiden westlichen Wasserkörper 12-03 und 12-04 ist das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 51, örtlich zuständig.
In den beiden Wasserkörpern 12-03 und 12-04 ist das Grundwasser nicht gefährdet.
Den Bewirtschaftungsplan und das darin enthaltene Maßnahmenprogramm, das die erforderlichen Schritte enthält, um die von der Wasserrahmenrichtlinie gesteckten Ziele im BG Alpenrhein-Bodensee zu erreichen finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee und den östlichen, im Regierungsbezirk Tübingen liegenden TBG 10-11.
Weitere Informationen
Bearbeitungsgebiete des Regierungspräsidien Baden-Württemberg im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Bericht zur Gewässerökologie am Hochrhein veröffentlicht
Die länderübergreifende Renaturierungs-Zusammenarbeit am Hochrhein funktioniert. In den letzten 20 Jahren wurde viel erreicht: Verbauungen wurden entfernt, Ufer naturnah gestaltet und die negativen Einflüsse der Wasserkraft auf die Fischwanderung und den Geschiebetransport angegangen. Dies ist wichtig, um den Fluss fit für die Zukunft zu machen, denn Klimawandel und invasive Arten bleiben eine Herausforderung.
Bericht über das ökologische Gesamtkonzept am Hochrhein (pdf)