Ein wesentlicher Schwerpunkt des Referates liegt in der Begleitung der kommunalen Abfallwirtschaft. Dazu gehört die Genehmigung und Überwachung von Deponien sowie der sonstigen Abfallentsorgungsanlagen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben darf seit einigen Jahren nur noch mineralischer oder vorbehandelter Abfall auf Deponien abgelagert werden. Sämtlicher Restmüll ist entweder thermisch (in einer Müllverbrennungsanlage) oder mechanisch-biologisch zu behandeln. An die Deponien, die weiterbetrieben werden sollen, werden höhere technische Anforderungen gestellt. Als Folge wurden viele Deponien geschlossen. Damit von diesen keine Gefahren für die Umwelt ausgehen, sind vielfältige "Nachsorgemaßnahmen" erforderlich (z.B.Oberflächenabdichtung, Rekultivierung, Sickerwasserableitung und -behandlung etc.).
Das Referat 54.2 begleitet die Träger der kommunalen Abfallwirtschaft, die Stadt- und Landkreise, bei den Nachsorgemaßnahmen, genehmigt diese und überwacht die Ausführung. Es prüft außerdem, ob und welche sinnvollen Folgenutzungen (z.B. Photovoltaikanlagen) mit den Schutzvorkehrungen der Deponie vereinbart werden können. Darüber hinaus berät es die Kommunen bei der Erstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte sowie bei ihren Planungen in abfallwirtschaftlicher und technischer Hinsicht.
...ist das Referat 54.2 für besonders umweltrelevante Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen einschließlich der thermischen Abfallbehandlung zuständig. Bereits in der Genehmigungsphase wird sichergestellt, dass alle wesentlichen Aspekte des Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes sowie des Arbeitsschutzes für den künftigen Anlagenbetrieb berücksichtigt werden. In der Betriebsphase werden die Anlagen überwacht. Besonderer Wert wird dabei auf die Beratung unserer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gelegt.
Daneben übt das Referat 54.2 die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Abfallrechtsbehörden aus. Es entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen der unteren Abfallrechts- oder Immissionsschutzbehörde und berät zu Fragen des Abfallrechts sowie der Abfalltechnik.
Grundziel einer nachhaltigen Abfallwirtschaft ist neben der Vermeidung von Abfällen eine möglichst hochwertige, umweltverträgliche und klimaneutrale Kreislaufwirtschaft. Abfälle, die nicht vermieden werden können, sollen so weit wie möglich zur Ressourcenschonung und Energieerzeugung eingesetzt werden. Das Referat 54.2. unterstützt deshalb auch Techniken wie Biogasanlagen, in welchen aus geeigneten Abfällen und landwirtschaftlichen Reststoffen erneuerbare Energie gewonnen wird.
Größere Biogasanlagen, die wegen ihres Gasvolumens der Störfallverordnung unterfallen, werden vom Referat 54.2 genehmigt und überwacht.
Rafael Bakaus Ltd. Regierungsdirektor 0761 208-2118 abteilung5@rpf.bwl.de
Hans Ernst KunzGewerbedirektor 0761 208-2110 abteilung5@rpf.bwl.de