Die Landesbergdirektion ist Bergbehörde für das Land Baden-Württemberg. Sie ist Genehmigungsbehörde und beaufsichtigt bedeutende Rohstoffversorger, die nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes u.a. Steinsalz, feuerfeste Tone, Quarzrohstoffe, Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) und weitere mineralische Rohstoffe im Tagebau, unter Tage oder mit Hilfe von Bohrungen gewinnen. Aufsichtsfunktion hat sie auch über die zahlreichen Besucherbergwerke und Schauhöhlen und zwei Untergrundspeicher (UGS) für Erdgas im Land.
Die Bergbehörde verleiht Rechte zur Aufsuchung und Gewinnung der sog. bergfreien Bodenschätze, also den nicht dem Grundeigentümer gehörenden Bodenschätzen; dazu zählt auch Erdwärme (inkl. Thermalwasser). Das Referat 97 hat als Bergbehörde die Bergaufsicht für alle Anlagen, Tätigkeiten und Einrichtungen auf dem Werksareal eines Bergbauunternehmens. Hierzu zählt auch die Aufsicht über den Arbeits- und Umweltschutz. Im Natur- und Gewässerschutz stimmt sie sich dabei eng mit den Fachbehörden in den Landratsämtern ab.
Die Landesbergdirektion nimmt ebenfalls landesweit weitere Aufgaben in den Bereichen Seilbahnrecht und Hohlraumbauten (z.B. Tunnelbaustellen) wahr. Nach dem Energiewirtschaftsrecht ist sie als technische Aufsichtsbehörde zuständig für die Sicherheit von Gashochdruckleitungen [>16 bar] und für die Technische Energieaufsicht bei der leitungsgebundenen öffentlichen Versorgung mit Strom und Gas [<= 16 bar]. Sie ist Abfallrechtsbehörde für die Untertagedeponie (UTD) für gefährliche Abfälle in Heilbronn.Auch in diesen Bereichen, mit Ausnahme bei der technischen Energieaufsicht, ist das Referat 97 für die Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen auf dem Betriebsgelände als Arbeitsschutzbehörde und in enger fachlicher Abstimmung mit den unteren Verwaltungsbehörden für Umweltschutzbelange (Wasser, Naturschutz, Abfallentsorgung) zuständig.Für die Betriebsgelände mit den genannten Anlagen ist die Landesbergdirektion Immissionsschutzbehörde. Dies gilt auch, wenn größere genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben werden, auf welche die sog. „Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IED)“ Anwendung findet oder die unter die "Störfall-Verordnung" fallen.
Die Landesbergdirektion ist für bestimmte Sachverhalte Polizeibehörde. Sie führt Unfalluntersuchungen und in diesem Zusammenhang polizeiliche Ermittlungen in den Betrieben durch, die der Bergaufsicht unterstehen. Zudem ist die Landesbergdirektion polizeirechtlich neben den anderen Fachbehörden für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig, die von künstlichen unterirdischen Althohlräumen und -bohrungen ausgehen, z.B. wenn über einem alten Bergwerk die Tagesoberfläche einzubrechen droht.
Die Landesbergdirektion ist landesweit Träger öffentlicher Belange.
Axel BrasseAbteilungsdirektor 0761 208-3064 abteilung9@rpf.bwl.de
Rupert ThienelTechnischer Direktor 0761 208-3323 abteilung9@rpf.bwl.de