Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg

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​Aufgrund des großen Ausbaupotenzials stellt der Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Freiburg einen Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle Windernergie, Energiewende und Klimaschutz dar.

Flächennutzungsplanung Windenergie

Zum Tätigkeitsfeld der Stabsstelle zählt die Information und Beratung von kommunalen Planungsträgern oder potenziellen Investoren im Rahmen der Flächennutzungsplanung zur Windenergie.

Die Flächennutzungsplanung ermöglicht den Kommunen bzw. Verwaltungsgemeinschaften, die kommunale Entwicklung planerisch zu gestalten. Die Vorgaben der jeweiligen Regionalpläne sind dabei zu beachten. Die Detailtiefe ist bei der Flächennutzungsplanung deutlich höher als bei den Regionalplänen.

Durch die Änderungen des Landesplanungsgesetzes vom 22. Mai 2012 sind die Ausschlussgebiete für Windenergieanlagen in den Regionalplänen in Baden-Württemberg weggefallen. Dadurch kommt der Flächennutzungsplanung zur Windenergie eine lenkende Funktion zu.

Denn auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist es den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften möglich, bestimmte Flächen für die Windenergie auszuweisen mit der Folge, dass - anders als bei der Regionalplanung - außerhalb dieser Flächen die Errichtung von Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen ist (sog. Konzentrationszonenplanung).

Seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes haben eine Vielzahl von Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften eine Flächennutzungsplanung zur Windenergie begonnen und teilweise bereits abgeschlossen. Es gibt auch Flächennutzungspläne zur Windenergie, die vor in Kraft treten der Änderung des Landesplanungsgesetzes bereits rechtskräftig waren.

​Immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Genehmigung von Windenergieanlagen

Die Zuständigkeit zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen liegt bei den Landratsämtern. Das Regierungspräsidium ist bei den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz gibt gemäß Paragraph 26 Abs. 6 Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG) eine Stellungnahme zu den Belangen des Klimaschutzes ab und koordiniert darüber hinaus hausintern die Stellungnahmen der anderen Träger öffentlicher Belange. 

Weitere Informationen

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
Forum Energiedialog
Weitere Informationen zur Windkraft