Achertalbahn (Strecke Achern – Ottenhöfen)
Technische Sicherung des Bahnübergangs Oberachern „Am Acherrain“; Aufhebung von Bahnübergängen zwischen Achern und Oberachern; Neuordnung des Wegenetzes
Die SWEG Schienenwege GmbH plant auf der Achertalbahn, die die Gemeinden Achern und Ottenhöfen im Schwarzwald verbindet, auf dem Streckenabschnitt Bahnübergang „Am Acherrain“ und dem Bahnübergang „Oberkirchstraße“, die technische Sicherung des Bahnübergang Oberachern „Am Acherrain“ und die Aufhebung von drei technisch nicht gesicherten Bahnübergängen.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 28. Juni bis 27. Juli 2022 im Rathaus von Achern zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene hatten bis einschließlich 10. August 2022 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben.
Nach Abschluss der Auswertung durch den Vorhabenträger wird am Dienstag, den 17. Dezember 2024 der Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger, den Gemeinden, den Behörden und Verbänden und den Betroffenen stattfinden. Über diesen Termin wurde durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Achern „Achern Aktuelles“ informiert.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die SWEG Schienenwege GmbH plant auf der Achertalbahn, die die Gemeinden Achern und Ottenhöfen im Schwarzwald verbindet, auf dem Streckenabschnitt Bahnübergang „Am Acherrain“ und dem Bahnübergang „Oberkirchstraße“, die technische Sicherung des Bahnübergang Oberachern „Am Acherrain“ und die Aufhebung der technisch nicht gesicherten Bahnübergang „Feldweg Oberachern 2“, „Feldweg Oberachern 3“ und „Bölgenweg“.
Ziel ist es, die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs in dem Bereich des Vorhabens technisch zu sichern. Um die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke sicherzustellen, die bislang über die drei zu schließenden Bahnübergänge erreicht werden, muss das Wegenetz, das bisher durch die ungesicherten Bahnübergangs besteht, neu geordnet werden.
Wesentliche bauliche Maßnahmen des Vorhabens sind:
- Technische Sicherung des Bahnübergangs „Am Acherrain“ mit Halbschranken, Lichtzeichen und einer akustischen Warnanlage.
- Umbau des Wirtschaftsweges „Am Acherrain“ gem. BÜV-NE; Verbreiterung des Wirtschaftsweges nordöstlich der Bahntrasse und Neutrassierung des Wirtschaftsweges südwestlich des Bahnübergangs Bölgenweg, durch die eine Wegeverbindung zwischen dem Bahnübergang Bölgenweg und dem Wirtschaftsweg Fautenbacherweg angelegt wird.
Ebenfalls Bestandteil der Planung sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen, bauzeitliche Inanspruchnahmen und die Neutrassierung eines Verbindungsweges sind auch in Bereichen vorgesehen, die nicht unmittelbar an die Schienentrasse angrenzen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.
Ablauf des Verfahrens
23.03.2022 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
28.06.2022 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
28.06. bis 27.07.2022 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Achern |
10.08.2022 | Ende der Einwendungsfrist |
17.12.2024 | Erörterungstermin im Bürgersaal Achern |
Planunterlagen
Planunterlagen zum Komplett-Download
Die vollständigen Planunterlagen stehen an dieser Stelle bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit.