Doppelspurausbau Lottstetten – Jestetten Süd inkl. Bahnsteig Lottstetten
Die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) plant den Bau eines zweiten Gleises im heutigen Einspurabschnitt zwischen Rafz und Jestetten Süd, um die Kapazitäten der Bahnstrecke 770 Bülach-Schaffhausen auszubauen. Sowohl im Regionalverkehr als auch im Fernverkehr soll ein Halbstundentakt umgesetzt werden. Im Güterverkehr sind zwei Trassen pro Stunde geplant. Der Beginn der Doppelspur liegt kurz vor der deutsch-schweizerischen Grenze und reicht bis zum Ortseingang von Jestetten, wo der Anschluss an die in den Jahren 2010 bis 2012 erstellte Doppelspur Jestetten Süd erfolgt.
Kontakt
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben können ab dem 04. Juni 2025 auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Planunterlagen" (s.u.) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 18. August 2025 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Die nachfolgend verlinkte Bekanntmachung enthält hierzu wichtige Hinweise.
Bekanntmachung (pdf)
Medienmitteilung (pdf)
Das ergänzende Verfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind die Erstellung von neuen Kunstbauten, der komplette Neubau der Bahnhofsanlage mit einer neuen Personenunterführung, die Anpassung kommunaler Straßen mit Anpassungen der Werkleitungen und die Errichtung zahlreicher Stützbauwerken zur Sicherung der Bahngleise in Dammlage. Die Erstellung des zweiten Gleises betrifft vor allem den den Ortskern von Lottstetten. Im Bereich des Siedlungsgebietes in Lottstetten werden beidseitig der Gleisanlage durchgängig Lärmschutzwende gebaut. Das Vorhaben soll unter weitgehender Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs realisiert werden.
Der Antrag auf Planfeststellung beim Regierungspräsidium Freiburg bezieht sich ausschließlich auf den auf deutschem Gebiet liegenden Abschnitt des Vorhabens, der an der schweizerisch-deutschen Staatsgrenze bei Lottstetten beginnt und an der heutigen Spaltweiche bei Jestetten Süd endet. Die Ausbaumassnahmen auf dem schweizerischen Abschnitt zwischen km 28.95 (nördlich Rafz) und km 29.35 (Staatsgrenze D – CH) sind nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens beim Regierungspräsidium Freiburg.
Ablauf des Verfahrens
28.05.2025 | Antrag auf Planfeststellung |
04.06.2025 | Anhörung der Gemeinden Lottstetten und Jestetten, Behörden, Verbände und Unternehmen |
04.06. bis 03.07.2025 | Gesetzlicher Einsichtnahmezeitraum in die Planunterlagen auf der Internet-Projektseite des Regierungspräsidiums (Die Einsichtnahme wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums bis zum Abschluss des Verfahrens weiterhin möglich sein) |
18.08.2025 | Ende der Einwendungsfrist |
Planunterlagen
Hier finden sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger.