Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach in Lauchringen

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach bei Lauchringen.  Ziel des Vorhabens ist ein Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach zur Sicherstellung des uneingeschränkten Eisenbahnverkehrs der Hochrheinbahn. Die Restnutzungsdauer der bestehenden Eisenbahnüberführung ist im Jahr 2024 erreicht.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Dieses Verfahrens wurde am 20.09.2022 an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.

Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Die DB Netz AG plant den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach. Hier überquert die Eisenbahnstrecke Basel - Konstanz östlich des Bahnhofs Lauchringen den Fluss Wutach im Gebiet der Gemeinde Lauchringen (Landkreis Waldshut).

Im Bereich des Vorhabens verläuft die Strecke in Dammlage, ist eingleisig und nicht elektrifiziert. Die Planung sieht die Neuerrichtung der Eisenbahnüberführung als eingleisiges Brückenbauwerk mit Einfeldträger in Form eines Stabbogens vor, das die beiden Uferbegleitstraßen Wutachstraße und Mühleweg sowie den Fluss überspannt. Die Bogenbrücke wird zunächst in Seitenlage hergestellt und während einer Vollsperrung der Eisenbahnstrecke in die Endlage eingeschoben. Im Übrigen wird die Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung bei weitgehender Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs durch den Einbau einer Hilfsbrückenkette ermöglicht werden.

Die beiden Uferbegleitstraßen bleiben unverändert. Durch den Entfall der massiven Trennpfeiler sowie der engen Gewölbe tritt eine allgemeine Verbesserung der derzeit beengten Situation ein.
Es ist geplant, Flächen in Privateigentum und öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde Lauchringen vorübergehend zum Teil bauzeitlich zu beanspruchen, zum Teil dingliche Sicherungen vorzunehmen.

Weitere Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

 

Ablauf des Verfahrens

28.07.2020

Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung

16.03.2021

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

16.03. bis 20.04.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Bürgermeisteramt Lauchringen

04.05.2021

Ende der Einwendungsfrist

Nach Auswertung der Anhörungsergebönisse wurde auf eine Erörterung verzichtet.
20.09.2022Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt

Planunterlagen

Hinweis:

Die nachfolgenden Planunterlagen waren Gegenstand des Anhörungsverfahrens. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt können Planänderungen erfolgen. Maßgeblich sind daher die vom Eisenbahn-Bundesamt zum Abschluss des Verfahrens genehmigten Planunterlagen.

Im Anhörungsverfahren öffentlich ausgelegte Planunterlagen (Auslegung vom 16.03. – 20.04.2021)

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger: Planunterlagen.