Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Planfeststellungsabschnitt 4: Waldshut – Erzingen
Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.
Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.
Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 4, Waldshut – Erzingen als Teil des Ausbaus und der Elektrifizierung der Hochrheinbahn im Abschnitt Basel Bad Bf bis Erzingen (Baden) beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der Planfeststellungsabschnitt 4 liegt vollständig im Landkreis Waldshut und ist knapp 23 Kilometer lang. In diesem Abschnitt sind die Stadt Waldshut-Tiengen sowie die Gemeinden Lauchringen und Klettgau betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind die Elektrifizierung des Streckenabschnitts, der Neubau des Haltepunkts Waldshut West und der barrierefreie Ausbau der Stationen Waldshut, Tiengen (Hochrhein), Lauchringen und Erzingen (Baden). Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Die Stationen Tiengen (Hochrhein) und Lauchringen werden zu Kreuzungsbahnhöfen ausgebaut.
Ablauf des Verfahrens
28.09.2021 bis 27.10.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Waldshut-Tiengen, Lauchringen und Klettgau |
29.11.2021 | Ende der Einwendungsfrist |
14.12.2022 | Erörterungstermin in Klettgau-Grießen |
05.02.2024 | Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt |
Planunterlagen
Geänderte Planunterlagen Oktober 2023