Ein Mann in weißem Kittel und eine Kuh

Referat 35 Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung

Referatsleitung

Dr. Matthias Gellert
Ltd. Veterinärdirektor
0761 208-1222
abteilung3@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Silke Helble
Chemiedirektorin
0761 208-1223
abteilung3@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Im Referat 35 kümmern wir uns um das Veterinärwesen und die Lebensmittelüberwachung. Das heißt wir sind unter anderem zuständig für die Fleischhygieneüberwachung und die Tierseuchenbekämpfung sowie den Tierschutz und die Tierhaltung.

Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind für zuständig für

  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Lebensmittelrechts einschließlich Trinkwasser und Wein,
  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen zum Recht für Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse,
  • die Produkt- und Betriebshygiene im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen,
  • die Zulassung sonstiger Betriebe mit Lebensmitteln tierischer Herkunft (außer Fleisch),
  • die Koordinierung von Überwachungs- und Verbraucherschutzmaßnahmen,
  • die Weinüberwachung (ausgenommen Anbau),
  • Natürliches Mineralwasser (Erteilung der amtlichen Anerkennung und Nutzungsgenehmigung),
  • die Länderkontaktstelle im Europäischen Schnellwarnsystem,
  • und die Zulassung von Gegenprobensachverständigen.

Im Rahmen der Fleischhygieneüberwachung übernehmen wir unter anderem

  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Fleischhygienerechts,
  • die Zulassung von Fleischbe- und verarbeitenden Betrieben zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr,
  • den Widerruf von Zulassungen,
  • die Überwachung der Produkt- und Betriebshygiene in zugelassenen Betrieben im Rahmen der Fachaufsicht,
  • die Überprüfung von betrieblichen Eigenkontrollsystemen im Rahmen der Fachaufsicht,
  • und die Koordinierung nationaler Rückstandskontrollpläne.

Bei der Tierseuchenbekämpfung kümmern wir uns um

  • die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Tierseuchenrechts,
  • Maßnahmen gegen außergewöhnliche Tierseuchen (Tötungsanordnungen, Schlachtungen, Untersuchungen, Impfungen),
  • Genehmigungen nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung zum innergemeinschaftlichen Verbringen, zur Ein- und Durchfuhr von Tieren und Waren,
  • die Zulassung von Viehsammelstellen zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr,
  • die Zulassung von bestimmten Betrieben zur Beseitigung tierischer Erzeugnisse,
  • die Erlaubniserteilung zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern,
  • und die Zulassung von Betrieben zur Bearbeitung von tierischen Nebenprodukten.

Im Zusammenhang mit dem Tierschutz und der Tierhaltung sind wir zuständig für

  • die Bearbeitung von Fragen zur artgemäßen Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere,
  • Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei Versuchen an lebenden Tieren,
  • die Geschäftsführung der Ethikkommission zu Tierversuchen,
  • die Erlaubniserteilung zur Züchtung und Haltung von Versuchstieren,
  • und die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Tierschutzrechts.

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