L 124 - Sanierung der Landesstraße zwischen Horben und Schauinsland

Update: Die L 124 ist seit Dienstag, 8. Oktober 2024 wieder in beide Richtungen befahrbar. Die Restarbeiten werden durch eine Ampelschaltung abgesichert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke beträgt 30 km/h.

Die Asphaltoberfläche der L 124 wird ab dem 9. September 2024 zwischen Abzweigung am Bohrer (Horben) bis zur Abzweigung zum Gießhübel auf einer Länge von rund acht Kilometer saniert. Los geht es am Montag, 9. September mit den Fräsarbeiten. Die Arbeiten finden in drei Abschnitten und teilweise unter Vollsperrung statt. Der Verkehr wird über Kirchzarten und den Notschrei umgeleitet. 

Kontakt

Fachinformationen:
Lisa Weber
Projektleiterin
0761 208-2275
abteilung4@rpf.bwl.de

Zwei grüne Sprechblasen Öffentlichkeitsbeteiligung:
0761 208-2322
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpf.bwl.de

Zahlen und Fakten

Ortslage: Stadt Freiburg im Breisgau, Gemeinde Horben
Bauherr und Eigentümer: Land Baden-Württemberg
Planung: Regierungspräsidium Freiburg
Baufirma: Knobel Bau
Bauzeit (voraussichtlich): bis Anfang Oktober 2024
Baukosten: 1,7 Mio. Euro

Umleitungen und Sperrungen

Vollsperrung der L 124: Montag, 9. September bis einschließlich Mittwoch, 18. September. Die Holzschlägermatte ist vom Schauinsland kommend erreichbar.

Ab Samstag, 28. September: Die Landesstraße wird zwischen Bohrer und Holzschlägermatte zur Einbahnstraße. Von der Holzschlägermatte kann man nicht bergab nach Freiburg fahren.

Ab Montag, 30. September: Einmündungsbereich am Bohrer wird per Ampel geregelt. Die Kreuzung bleibt während der gesamten Bauzeit befahrbar.

Hinweis für Radfahrende:

Die Sperrung gilt auch für Radfahrerinnen und Radfahrer.

Umleitung


Kartengrundlage: Open Street Map / mit Elementen von sunt - stock.adobe.com

Einbahnstraße Richtung Holzschlägermatte

Kartengrundlage: Open Street Map / mit Elementen von sunt - stock.adobe.com

Die Baumaßnahme im Überblick

Ausgangslage

Die L 124 führt von Freiburg hinauf Richtung Schauinsland und zur Notschrei Passhöhe. Die Asphaltoberfläche weist Schäden auf, die dringend beseitigt werden müssen.

 

Ziele der Maßnahme

  • Verbesserung der Straßenlage sowie der Straßenoberfläche
  • Erneuerung der Schutzeinrichtung (Leitplanken)

Geplante Maßnahmen

  • Entfernen der Asphaltoberfläche durch fräsen
  • Sanierung der Fahrbahn
  • Erneuerung der Schutzplanken