Wasserrechtsverfahren Oberstufe Häusern

Hangrohrleitung am Wasserkraftwerk der Schluchsee AG in Häusern

Über das Wasserrechtsverfahren

Das von der Schluchseewerk AG im Südschwarzwald betriebene Pumpspeicherkraftwerk Häusern nutzt den Schluchsee als Oberbecken und das Schwarzabecken als Unterbecken. Es ist Teil einer dreistufigen Kraftwerkskaskade, die mit den weiteren Kraftwerken in Witznau und Waldshut vom Schluchsee bis zum Rhein reicht. Die bisherige Gestattung für die für den Betrieb erforderlichen Gewässerbenutzungen ist am 16. März 2017 abgelaufen. Für den Weiterbetrieb wurde auf Antrag der Schluchseewerk AG ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt.

Entscheidung über das Verfahren

Mit Entscheidung vom 16. Januar 2018 hat das Regierungspräsidium Freiburg der Schluchseewerk AG die gehobene Erlaubnis für die Benutzung von Gewässern sowie zu baulichen Änderungen für den Weiterbetrieb der Oberstufe Häusern erteilt. Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen lagen von 1. Februar 2018 bis 14. Februar 2018 in den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme aus.

Die Entscheidung ist im vollständigen Wortlaut hier eingestellt. Zur Information bleibt auch das Protokoll des Erörterungstermins vorläufig weiter hier im Internet eingestellt:

Entscheidung vom 16. Januar 2018.pdf (Az. 51-8964.01/010) mit Anlage

Protokoll des Erörterungstermins