Hochrheinkommission
Die Hochrheinkommission (HRK) fördert als grenzüberschreitende Einrichtung die deutsch-schweizerische Zusammenarbeit am Hochrhein. Der Hochrhein umfasst das Gebiet des Rheintals zwischen Bodensee und Basel mit den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich sowie den Landkreisen Lörrach und Waldshut.
Partner der HRK sind die Kantone Aargau und Schaffhausen, das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Lörrach und Waldshut, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee sowie die Planungsverbände Fricktal Regio und Zurzibiet Regio. Der Kanton Zürich ist als Beobachter in der Hochrheinkommission vertreten.
Die HRK organisiert den Kontakt und Austausch von Politikerinnen und Politikern sowie Fachleuten verschiedenster Bereiche und fördert die Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern durch ihren Kleinprojektefonds. Ziel ist es, die Region durch die deutsch-schweizerische Zusammenarbeit zu stärken und weiterzuentwickeln.
Im Rahmen ihrer Strategie legt die HRK sich für den Zeitraum 2018 bis 2022 dabei auf folgende Themenfelder fest: Begegnung, Bildung und Wissenstransfer, Tourismus, Mobilität.
Strukturen der Zusammenarbeit
Die Hochrheinkomission hat drei Organe:
- Plenarversammlung
Vorstand
Präsidentschaft
Mehr Informationen
Koordinierungsstelle für den Kleinprojektefonds HRK