Referat 31 Recht und Verwaltung, Bildung
Referatsleitung
Birgit Meyer
Abteilungsdirektorin
0761 208-1262
abteilung3@rpf.bwl.de
Stellvertretung
Unsere Aufgaben
Im Referat 31 kümmern wir uns in der Abteilung für Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen um die Bereiche Recht, Verwaltung und Bildung. Neben verschiedenen Querschnittsaufgaben innerhalb der Abteilung gehören zum Bereich Recht und Verwaltung als Justitiariat die allgemeine juristische Unterstützung der Fachreferate der Abteilung 3 und der nachgeordneten Behörden, die Widerspruchs- und der Bußgeldverfahren und die Prozessführung bei den Gerichten. Weiterhin werden hier die fachaufsichtlichen Aufgaben der Oberen Jagdbehörde, des Aufforstungs- und des Grundstücksverkehrsrechts wahrgenommen. Seit 2021 ist neu der unabhängige Prüfdienst für Kontrollen von Förderverfahren mit EU-Mitteln im Regierungspräsdium Freiburg im Referat 31 angesiedelt.
Im Bereich Bildung kümmern wir uns um die Aus- und Fortbildung in den Berufen der Landwirtschaft, das heißt um die Berufe Gärtner, Landwirt, Winzer, Brenner und Fischwirt sowie die Koordination und Förderung der Weiterbildung. Zudem nehmen wir die Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Fachschulen im Regierungsbezirk wahr, und beraten und fördern die Landfrauen- und Landjugendverbände.
- Grundsätzliche Verwaltungsverfahren und Rechtsangelegenheiten der Abteilung
- Gerichtliche Verfahren der Abteilung 3
- Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Landwirtschafts- und Veterinär- bzw. Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten der Abteilung 3 und der nachgeordneten Dienststellen
- Aufstellung und Vollzug des Staatshaushaltsplanes bei der Abteilung 3 und den nachgeordneten Dienststellen
- Beratung und Aufsicht für Aufforstungsverfahren
- Beratung /Aufsicht der unteren Jagdbehörden
- Erteilung von Genehmigungen zum Aussetzen von Wild
- Entscheidung über Widersprüche in Jagdangelegenheiten
- Aufsicht und Beratung Landratsämter und Gerichtsverfahren zum Grundstücksverkehrs- und Landpachtrecht (ASVG)
...soweit nicht die nachgeordneten Behörden zuständig sind.
• zuständige Stelle für die Berufe Gärtner, Landwirt und Winzer im Regierungsbezirk Freiburg
• landesweit zuständige Stelle für die Berufe Brenner und Fischwirt
• Verwaltung der Ausbildungsverhältnisse und Anerkennung von Ausbildungsbetrieben
• Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen
• Durchführung von Meisterprüfungen
• Mitwirkung bei Ausbildung und Prüfung zum gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst
- Beratung und Aufsicht über die landwirtschaftlichen Fachschulen
- Maßnahmen der ländlichen Weiterbildung (Richtlinien des Ministerium Ländlicher Raum zur Förderung der ländlichen Weiterbildung; Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung)
- Förderung der Landjugend nach dem Landesjugendplan
In den Abteilungen des Regierungspräsidiums Freiburg werden vielfältige Förderungen bearbeitet, die mit Mitteln der Europäischen Union ganz oder teilweise bezuschusst werden. Zu diesen zählen beispielsweise einzelbetriebliche Förderungen landwirtschaftlicher Betriebe, Förderungen der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, Förderungen nach der Landschaftspflegerichtlinie oder die Naturparkförderung. Nach den Vorgaben der Europäischen Union unterliegen diese Förderungen sogenannte Vor-Ort– und Expost-Kontrollen (Kontrolle der Einhaltung der Zweckbindung der Förderung). Die Kontrollquote wird nach Zufall und Risiko bestimmt. Eine Auszahlung an die Fördernehmer kann erst erfolgen, wenn die Kontrollen durchgeführt und positiv beschieden wurden. Der Prüfdienst des Regierungspräsidiums Freiburg im Referat 31 ist unabhängig von den für die Förderung zuständigen Stellen.