Notfallschutz: Fragen und Antworten
Auf dieser Internetseite haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Notfallschutz gebündet. Diese Fragen beinhalten für unseren Regierungsbezirk insbesondere Notfallschutz im Hinblick auf die grenznahen Kernkraftwerke Fessenheim, Beznau und Leibstadt.
Zuständigkeiten im Notfallschutz
Als Regierungspräsidium Freiburg sind wir als höhere Katastrophenschutzbehörde gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen zuständig (Notfallschutzplanungen/ spezifische Maßnahmenplanung zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines Reaktorunfalls).
Wir üben keine Aufsichtsfunktion über ausländische Kernkraftwerke aus. Demnach haben wir keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit im Hinblick auf die Behebung technischer Defizite der ausländischen Kernkraftwerke.
Für die Richtigkeit der Informationen sowie Meldungen sind inhaltlich allein die Betreiber bzw. die nationalen Aufsichtsbehörden verantwortlich.
Die Stadt Freiburg und die Landkreise des Regierungsbezirks Freiburg sind grundsätzlich für den Katastrophenschutz auf ihrem Gebiet zuständig. Im Fall eines kerntechnischen Unfalls liegt die Kompetenz allerdings federführend beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Stadt Freiburg und die Landkreise haben für diesen Fall auf Grundlage des Katastropheneinsatzplanes des Regierungspräsidiums eine so genannte „Anschlussplanung“ zu erstellen. Darunter versteht man eine lokale Detailplanung für das Stadt- bzw. Kreisgebiet. Die Stadt und die Landkreise haben im Ereignisfall den Anordnungen des Regierungspräsidiums zu folgen und die beschlossenen Notfallschutzmaßnahmen umzusetzen.
Dem Umweltministerium obliegt keine originäre Zuständigkeit nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz, es übt jedoch die Aufsichtsfunktion über die inländischen Kernkraftwerke aus.
Weitere Informationen
Internetseite des baden-württembergischen Umweltministeriums
Die ASN ist die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit der französischen Kernkraftwerke, u.a. für das Kernkraftwerk Fessenheim.
Weitere Informationen
Das ENSI ist die Aufsichtsbehörde für nukleare Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke, u.a. für die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Gerne können Sie sich für Fragen zum Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen an unser Referat für Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst wenden.
Kontakt
Referat 16
Referat Polizeirecht, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
0761 208-0
Referat16@rpf.bwl.de
Informationen zu grenznahen kerntechnischen Anlagen finden Sie unter anderem beim Umweltministerium, bei den landeseigenen Aufsichtsbehörden und bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Weitere Informationen
UMBW (Umweltministerium Baden-Württemberg)
ASN (Autorité de sûreté nucléaire)
ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat)
Messnetz LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)
Meldungen von Ereignissen in den grenznahen Kernkraftwerken
Grundlage für eine Meldepflicht sind die Informationsvereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz sowie Deutschland und Frankreich.
Meldepflichtig sind Vorkommnisse, soweit sie sicherheitsrelevante Auswirkungen für die Bevölkerung befürchten lassen bzw. von außen wahrnehmbar sind, die Auslösung des internen konventionellen Einsatzplans erfordern, Abschaltungen von mehr als 24 Stunden Dauer, sowie Ereignisse, die ab INES-Stufe 1 („Störung“) klassifiziert werden.
Regelmäßig werden auch Ereignisse, die in INES-Stufe 0 klassifiziert wurden („Ereignisse ohne sicherheitsrelevante Auswirkungen“) trotz fehlender Meldeverpflichtung an das Regierungspräsidium Freiburg gemeldet, um die deutsche Seite über sonstige Vorkommnisse zu informieren.
Leistungsschwankungen in den Produktionseinheiten fallen nicht unter die Informationsvereinbarungen, so dass das Regierungspräsidium hierüber keine Informationen erhält.
Die entsprechenden bilateralen Vereinbarungen sehen vor, dass Ereignisse unverzüglich und binnen kürzester Zeit an das Regierungspräsidium Freiburg zu melden sind. Das Regierungspräsidium wird zeitgleich mit den ausländischen Behörden informiert.
Die Entgegennahme von Meldungen erfolgt seitens des Polizeipräsidiums Freiburg als zentrale Meldestelle des Regierungspräsidiums Freiburg. Das Polizeipräsidium leitet sämtliche Meldungen an das Regierungspräsidium Freiburg weiter. Um die ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Einsatzfähigkeit im Notfall zu steigern, hat das Regierungspräsidium Freiburg eine förmliche Rufbereitschaft eingeführt, sodass die Entgegennahme von Meldungen auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit gewährleistet ist.
Meldungen aus dem Ausland werden an das Polizeipräsidium Freiburg gesteuert. Dieses informiert das Regierungspräsidium Freiburg, welches wiederum die Meldungen ggf. übersetzt und an die betroffenen Landratsämter/Stadt Freiburg und Behörden weitersteuert. Diese informieren schließlich die betroffenen Gemeinden.
Bei Unklarheiten, Nachfragen oder Bedarf nach Informationen holt das Regierungspräsidium Freiburg bei den Betreibern selbst, der Präfektur Haut-Rhin, der ASN (französische Aufsichtsbehörde), der CLIS (französische lokale Überwachungs- und Informationskommission für das Kernkraftwerk Fessenheim), der NAZ (Nationale Alarmzentrale der Schweiz) oder dem ENSI (Eidgenössisches Sicherheitsinspektorat) weitere Informationen ein.
Für das KKW Fessenheim werden zudem in jeder CLIS-Sitzung alle Ereignisse nochmals durch die EDF (Kernkraftwerksbetreiber) und die ASN dargestellt; eine vertiefende Diskussion mit Kernkraftwerksgegnern, Umweltschutzorganisationen und Behörden hierzu ist regelmäßig der Fall.
Schließlich finden zwischen den deutschen und schweizerischen Behörden sowie den deutschen und französischen Behörden jährliche Treffen statt, um Meldungen und Meldewege zu evaluieren und Verbesserungen der Meldewege zu erreichen.
Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim in Frankreich
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat sich stets in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg aufgrund sicherheitstechnischer Defizite mit sehr großem Nachdruck für eine zeitnahe Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim eingesetzt. Diese unermüdliche politische Arbeit hat sich ausgezahlt. Der Reaktorblock Nr. 1 wurde am 22. Februar 2020 endgültig stillgelegt, die Stilllegung von Reaktorblock Nr. 2 erfolgte am 29.06.2020. Nach der Stilllegung der beiden Reaktoren wurden die Brennelemente sukzessive bis Ende August 2022 aus den Reaktoren und den Abklingbecken entfernt und nach La Hague (Normandie) abtransportiert. Laut Betreiber wurde hiermit rund 99% der Radioaktivität am Standort Fessenheim entfernt. Die Rückbaugenehmigung zum Abbruch des Werkes, speziell des nuklearen Teils, ist aktuell noch nicht erteilt.
Zurzeit befindet sich das Werk in der sog. „Vor-Rückbauphase“. Juristisch gesehen ist das ehemalige KKW Fessenheim nach französischem Recht nach wie vor eine „INB“ (Installation Nucléaire de Base), also eine kerntechnische Anlage, die weiterhin einer behördlichen Überwachung bedarf. Diese Phase bedeutet außerdem, dass das Kernkraftwerk technisch und administrativ auf den eigentlichen Abbau, d. h. den Rückbau der beiden Reaktoren, vorbereitet wird.
Mit dem Inkrafttreten der Rückbaugenehmigung ist voraussichtlich nicht vor 2026 zu rechnen. Der vollständige Rückbau des Kernkraftwerkes soll im Jahr 2040 abgeschlossen sein.
Information und Warnung der Bevölkerung
Die Warnung der Bevölkerung in einer Gefahrensituation erfolgt, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, mit folgenden Warnmitteln:
Sirenen
Ein auf und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer ist als Signal für Sie besonders wichtig. Dieses Signal bedeutet „Rundfunk einschalten und auf Durchsagen achten“.
Warndurchsagen über Lautsprecherfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr
Zur Unterstützung der Informationen über Rundfunk oder zur örtlich eng begrenzten Warnung können Lautsprecherfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr eingesetzt werden.
Informationen über Rundfunk, Fernsehen und Videotext
Die Rundfunkdurchsagen erfolgen über die Sender, auf denen Sie auch Verkehrsdurchsagen empfangen können. Die Durchsagen werden der aktuellen Situation angepasst und wiederholt. Lassen Sie ihr Radio deshalb auf Empfang, auch wenn Sie nicht direkt Warnmeldungen hören. Zusätzlich können Sie diese Informationen auch über Videotext abrufen. Schalten Sie dazu Ihr Fernsehgerät auf das Fernsehprogramm des SWR und wählen Sie dann die Videotextseiten 196ff. Dabei sind Sie nicht wie bei den Rundfunkdurchsagen an bestimmte Zeiten gebunden.
Warn App NINA
Über die Warn App „NINA“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden Sie jederzeit über Warnungen an Ihrem Standort informiert und auf die zu treffenden Maßnahmen hingewiesen. Dies App finden Sie für Smartphones mit Apple iOS und Android Betriebssystem.
Internet
Im Ereignisfall erhalten Sie weitere Informationen auch über die Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg, die Warnungsseite des Bundes.
Soziale Netzwerke
Im Ereignisfall erhalten Sie auch über die Kanäle des Regierungspräsidiums Freiburg in den sozialen Netzwerken weitere Informationen und Handlungsanweisungen:
Twitter
Facebook
Fragen zur Verteilung von Jodtabletten
Die Jodtabletten werden im Ereignisfall über die jeweiligen Ausgabestellen verteilt.
Im Land BW erfolgt keine Vorverteilung von Jodtabletten an Privathaushalte. Die Jodausgabestellen finden Sie in der Notfallschutzbroschüre. Wann und wie im Ereignisfall die Jodtabletten einzunehmen sind sowie weitere Informationen finden Sie auch unter www.jodblockade.de.
Jodtabletten sind in ausreichendem Maße in vielen Lagern verteilt über das gesamte Bundesgebiet vorhanden.
Das Land Baden-Württemberg sieht keine Vorvorteilung vor. Hierdurch soll eine missbräuchliche und schädliche Verwendung, eine Einnahme zum unzutreffenden Zeitpunkt, ein Verlust der Jodtabletten und dadurch letztlich die fehlende Möglichkeit der Einnahme zum richtigen Zeitpunkt, vermieden werden.
Fragen zu Katastrophenschutzplanungen
Alte Planungsradien
Zentralzone: Zwei Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Evakuierung, Einnahme von Jodtabletten)
Mittelzone: Zehn Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Evakuierung, Einnahme von Jodtabletten)
Außenzone: 25 Kilometer (unter anderem Maßnahmen: Aufenthalt in Gebäuden, Verbot des verzehrs von frisch geernteten Produkten)
Neue Planungsradien
Zentralzone: 5 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzlich Evakuierung und Verteilung von Jodtabletten innerhalb von sechs Stunden)
Mittelzone: 20 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzlich Evakuierung innerhalb 24 h, Verteilung von Jodtabletten innerhalb von zwölf Stunden )
Außenzone: 100 Kilometer (Maßnahmen siehe oben, zusätzliche Hot-Spot-Evakuierung, Verteilung von Jodtabletten)
Wir haben in Abstimmung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden und Gemeinden die Einteilung der Gemeinden in die Planungsradien (horizontale Einteilung in die jeweiligen Zonen, vertikale Einteilung in die jeweiligen Sektoren) vorgenommen. Es wurden im folgenden sämtliche Grunddaten (wie Bevölkerungszahlen, besondere Einrichtungen u.ä.) in den jeweils betroffenen Gemeinden gesammelt, sodass die Umsetzung sich derzeit im Stadium der spezifischen Maßnahmenplanung befindet. Darunter fallen konkret die Planung der Verkehrslenkung mit Sperrungen und Straßenentlastungsmaßnahmen sowie die Maßnahmen zum direkten Schutz der Bevölkerung wie Aufenthalt in Gebäuden, Verteilung und Einnahme von Jodtabletten und als Ultima Ratio die Evakuierung.
Aufgrund der Größe des Planungsgebietes und der besonderen Grenzlage im Dreiländereck, sind sämtliche Maßnahmen im Vorfeld mit allen betroffenen Gebietskörperschaften, in- und ausländischen Behörden und Hilfsorganisationen abzustimmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Maßnahmen im Ereignisfall bestmöglich umgesetzt werden. Gerade bei der Durchführung einer Evakuierung müssen die einzelnen Schritte ineinandergreifen und beispielsweise eingesetzte Katastrophenschutzmittel nicht doppelt oder anderweitig verplant sein.
Ein kerntechnischer Unfall könnte ein verheerendes Schadensausmaß für die Region zur Folge haben, weshalb die Notfallschutzplanung für die Kernkraftwerke Fessenheim (Frankreich), Beznau und Leibstadt (Schweiz) im Regierungspräsidium Freiburg oberste Priorität hat. So ist es auch weiterhin das Ziel, im laufenden Prozess mit den beteiligten Stellen die für den Schutz der Bevölkerung bestmögliche und realistische Umsetzung zu erreichen. Unabhängig von der Schließung des Kernkraftwerks Fessenheim führt das Regierungspräsidium Freiburg die Notfallschutzplanung unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben fort.
Für uns hat eine zügige Umsetzung der Empfehlungen eine sehr hohe Bedeutung. Die diesbezüglichen planerischen Vorbereitungen sind sehr komplex und bedingen die Beteiligung von mehreren inländischen und ausländischen Stellen. Es lässt sich derzeit leider noch nicht abschätzen, wann die erforderliche Aktualisierung der bestehenden Planungen abgeschlossen werden kann.
Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Notfallplanung (Katastropheneinsatzplan) bilden die bisherigen Planungen weiterhin eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Katastrophenschutzbehörden. Deren wesentlichen Elemente sind in der Broschüre "Notfallschutz - Ein Ratgeber für die Bevölkerung" einzusehen.
Fragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Das Regierungspräsidium Freiburg, insbesondere das Referat 16, steht im täglichen fachlichen Austausch mit den Partnerbehörden und den Betreibern sowie Aufsichtsbehörden der französischen und schweizerischen Seite. Aufgrund der bestehenden gegenseitigen Informations- und Hilfeleistungsabkommen sind Kontakt- und Meldewege eindeutig festgelegt.
Schließlich hat das Regierungspräsidium Freiburg eine ständige Rufbereitschaft eingerichtet, die im Notfall sicherstellt, dass eingehende Meldungen aus Frankreich oder der Schweiz auch außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten unverzüglich entgegengenommen, übersetzt und bearbeitet werden.
Ein Austausch auf bi- und trinationaler Ebene erfolgt darüber hinaus in Projekt- und Arbeitsgemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaft Katastrophenhilfe, Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK)). Auch die Stabstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SGZE) im Regierungspräsidium Freiburg ist für diesen Austausch ein wichtiger Akteur.
Ergänzend erfolgt ein regelmäßiger und mehrmals im Jahr stattfindender Austausch in verschiedenen Kommissionen auf Länder-, Ministeriums- und Regierungsebenen (bspw. der Deutsch-Schweizer-Kommission und der Deutsch-Französischen Arbeitsgruppe Notfallschutz), in denen auch das Regierungspräsidium Freiburg vertreten ist.
Zudem finden regelmäßige grenzüberschreitende Übungen statt, um die Meldewege zu erproben, die jeweilige Einsatzfähigkeit und Stabsorganisation der mitübenden Behörde zu testen und um Abläufe und Strukturen zu evaluieren.