Zubeseilung der 110-kV-Freileitung zwischen Trossingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) und Tuttlingen (Kreis Tuttlingen)

Durch die steigende Stromnachfrage im Landkreis Tuttlingen, zur weiteren Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebs und zur Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen ist die Zubeseilung eines weiteren 110-kV-Stromkreises zwischen den Umspannwerken Trossingen und Tuttlingen auf dem noch freien Gestängeplatz der 110-kV-Leitung Trossingen-Tuttlingen (LA 0911) erforderlich.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Das Verfahren ist abgeschlossen

Der am 6. Juni 2024 ergangene Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 22.08.2024 bestandskräftig.

Der Planfeststellungsbeschluss, die planfestgestellten Unterlagen und die Bekanntmachung können über die nachfolgenden Links heruntergeladen werden.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Pressemitteilung (pdf)

Bekanntmachung zum Beschluss (pdf)

 

 

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Leitungsanlage LA 0911 verläuft vom Umspannwerk Trossingen durch die Stadt Trossingen (Mast 1A – 5A, 9 - 11), Kreisstadt Villingen – Schwenningen (Mast 6 – 8), Gemeinde Durchhausen (Mast 12 – 24), Gemeinde Seitingen – Oberflacht (Mast 25 – 44) und die Gemeinde Wurmlingen (Mast 45 – 71/58A) bis zum Umspannwerk Tuttlingen (Mast 72A/59A – UW Tuttlingen).

Aufgrund der geplanten Zubeseilung für den zweiten Stromkreis wurden die Masten auf aktuelle Vorgaben statisch berechnet. Hierdurch ergibt sich ein unterschiedlicher Sanierungsbedarf auf der gesamten Leitungsstrecke an den jeweiligen Masten sowie ein erforderlicher Ersatzneubau.

Darüber hinaus muss die Einführung in das Umspannwerk Trossingen angepasst werden.

Analog zu den erforderlichen Maßnahmen auf der Anlage 0911 müssen ebenfalls Gestänge- und Fundamentsanierungen auf der Anlage 0902 an den Masten 68 – 71 durchgeführt werden.

Gegenstand des Antrages ist auch der Anschluss zwischen dem UW Trossingen und dem Mast 1A der LA 0911 per Erdkabel.

Ablauf des Verfahrens

07.06.2023

Antrag auf Planfeststellung
24.07.2023Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen
24.07. bis 06.09.2023Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Rathäusern Trossingen, Villingen-Schwenningen, Seitingen-Oberflacht, Durchhausen, Wurmlingen, Tuttlingen
20.09.2023Ende der Einwendungsfrist
06.06.2024Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
05.07.2024Bekanntmachung der elektronischen Auslegung im Gränzboten und im Südkurier
09.07. bis einschließlich 22.07.2024Elektronische Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen auf dieser Homepage

Planunterlagen

Planunterlagen zum Komplett-Download

 

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger.