Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Planfeststellungsabschnitt 2: Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut

Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.

Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.

Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

 

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut beantragt. Diese Strecke ist ein Teil der Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Basel Badischer Bf - Erzingen (Baden). Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der PfA 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und hat eine Länge von rund 23 Kilometern.

In diesem Verfahren sind die Gemeinden Grenzach-Whylen und Schwörstadt und die Stadt Rheinfelden betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Rheinfelden-Warmbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungsimmissionen werden in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt besohlte Schwellen eingebaut.

Ablauf des Verfahrens

28.09.2021 bis 27.10.2021Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt;
28.09.2021 bis 03.11.2021in Rheinfelden
29.11.2021Ende der Einwendungsfrist in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt
06.12.2021Ende der Einwendungsfrist in Rheinfelden
09.11.2022Erörterungstermin in Grenzach-Wyhlen
22.12.2023Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt

Planunterlagen

Planunterlagen September 2021

Geänderte Planunterlagen September 2023