Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Planfeststellungsabschnitt 2: Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut
Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren abgeschlossen.
Das Planfeststellungsverfahren wird jetzt vom Eisenbahn-Bundesamt fortgeführt.
Dieses ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss.
Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut beantragt. Diese Strecke ist ein Teil der Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Basel Badischer Bf - Erzingen (Baden). Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der PfA 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und hat eine Länge von rund 23 Kilometern.
In diesem Verfahren sind die Gemeinden Grenzach-Whylen und Schwörstadt und die Stadt Rheinfelden betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Rheinfelden-Warmbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungsimmissionen werden in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt besohlte Schwellen eingebaut.
Ablauf des Verfahrens
28.09.2021 bis 27.10.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt; |
28.09.2021 bis 03.11.2021 | in Rheinfelden |
29.11.2021 | Ende der Einwendungsfrist in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt |
06.12.2021 | Ende der Einwendungsfrist in Rheinfelden |
09.11.2022 | Erörterungstermin in Grenzach-Wyhlen |
22.12.2023 | Abschluss des Anhörungsverfahrens, Fortführung des Planfeststellungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt |
Planunterlagen
Geänderte Planunterlagen September 2023