Sanierung der L 104 zwischen Jechtingen und Sasbach am Kaiserstuhl

Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung der Landstraße 104 zwischen Jechtingen und Sasbach am Kaiserstuhl (Kreis Emmendingen) eingeleitet. Im Rahmen des Vorhabens entsteht zwischen den Ortschaften ein durchgängiger Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg von Jechtingen nach Sasbach.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 16. Dezember 2024 erlassen. Er liegt gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28. Januar bis 10. Februar 2025 im Rathaus von Sasbach am Kaiserstuhl zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen mit nachfolgendem Link heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit der ebenfalls verlinkten Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)

Bekanntmachung der Gemeinde Sasbach (pdf)

Pressemitteilung vom 23. Januar 2025 (pdf)

 

 

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Der geplante Radweg führt als Parallelweg zur L 104 ab Bau-Kilometer 0-010 von Jechtingen kommend durch das Rebgelände und weiter entlang der L 104 bis zum südlichen Ortseingang von Sasbach. Die Länge der Abschnitte beträgt für die Straßensanierung der L 104 ca. 605 Meter + 100 Meter (Querungshilfe) (= 705 Meter) sowie für den Radweg ca. 530 Meter (eigenständige Streckenführung) + ca. 1.000 Meter (straßenparallele Führung) (= 1.530 Meter).

Da die neue Fahrbahn zum Hang hin verbreitert wird, werden drei Hangstützbauwerke erforderlich. Das erste Stützbauwerk schließt an die bestehende Gabionenwand bei Bau-Kilometer 0+021 an und endet bei der Wegeinmündung bei Bau-Kilometer 0+060. Die zweite Stützwand erstreckt sich nach der Wegeinmündung von Bau-km 0+075 bis 0+172. Beide Stützbauwerke dienen der Böschungssicherung des bis zu einer Höhe von 4,5 Meter über der Straße liegendem Weinberg.

Durch den Neubau des Rad- und Gehweges und der Verlegung der Zufahrt zu Flurstück 512 (Gemarkung Sasbach, Am Eichert) ist das dritte Bauwerk von Bau-Kilometer 0+567 bis 0+657 erforderlich.

Bestandteil des Vorhabens sind auch landschaftspflegerische Maßnahmen im direkten Trassenbereich oder auf anschließenden Grundstücken.

Ablauf des Verfahrens

25.10. bis 24.11.2022

Auslegung der Planunterlagen (Download auf dieser Seite möglich)

25.10.2022

Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen
08.12.2022Ende der Einwendungsfrist
27.06.2024Erörterungstermin in Sasbach
16.12.2024Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
28.01. bis einschließlich 10.02.2025Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen in Sasbach

Planunterlagen

Planunterlagen zum Komplett-Download

 

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger.