B 34 - Ortsumfahrung Wyhlen
Die Ortsumfahrung Wyhlen ist Teil des Gesamtprojekts Grenzach-Wyhlen, welche sich aus der Ortsumfahrung Grenzach (1. Bauabschnitt) und der Ortsumfahrung Wyhlen (2. Bauabschnitt) zusammensetzt. Die Ortsumfahrung Wyhlen befindet sich aktuell im Bau und wird voraussichtlich im Herbst 2027 für den Verkehr freigegeben. Hintergrund für die verlängerte Bauzeit ist die Anpassungen der Planung und des Baus an neue Gegebenheiten, wie beispielsweise die vorgesehene Erweiterung des Wasserschutzgebiets, die Aufnahme einer zusätzlichen Fuß- und Radwegunterführung und der neue Verlauf des Durchlasses Leuengraben.
Pressemitteilung (November 2024)
Pressemitteilung (September 2024)
Pressemitteilung (Juli 2024)
Pressemitteilung (März 2024)
Pressemitteilung (Dezember 2023)
Pressemitteilung (Januar 2023)
Pressemitteilung (Mai 2022)
Kontakt
Fachinformationen:
Martin Laufer
Projektleiter
b34-wyhlen@rpf.bwl.de
Öffentlichkeitsbeteiligung:
0761 208-2321
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpf.bwl.de
Sie sind neugierig, wie die fertige Ortsumfahrung Wyhlen aussehen wird?
In dieser Videovisualisierung können Interessierte mehr über die geplanten Maßnahmen erfahren.
Die Baumaßnahme im Überblick
Ausgangslage
Die Ortsumfahrung Wyhlen ist Teil des Gesamtprojekts Grenzach-Wyhlen, welche sich aus der Ortsumfahrung Grenzach (1. Bauabschnitt) und der Ortsumfahrung Wyhlen (2. Bauabschnitt) zusammensetzt.
Ursprünglich war die Umsetzung der Gesamtmaßnahme von West nach Ost vorgesehen. Nach der Beseitigung des Bahnübergangs Hörnle sollte die Ortsumfahrung Grenzach und anschließend die Ortsumfahrung Wyhlen baulich umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass in der Trasse der Ortsumfahrung Grenzach im Bereich des Salzländeweges bis 2024 eine Altlastsanierung („Kesslergrube“) durchgeführt wurde, wurde das ursprüngliche Realisierungskonzept umgestellt und zuerst mit der 4,2 Kilometer langen Ortsumfahrung Wyhlen begonnen.
Ziele der Maßnahme
- Entlastung der Ortsdurchfahrt um teilweise mehr als 60 Prozent des Kraftfahrzeugverkehrs
- Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung
- Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer
- Gleichmäßiger Verkehrsfluss für den Durchgangsverkehr
- Reduzierung von Trennwirkungen und Ermöglichung von städtebaulichen Verbesserungen
Überblick über die geplanten Maßnahmen
Der Bau der Ortsumfahrung umfasst
- 4,2km 2-streifiger Neubau B 34
- 5 Brückenbauwerke
- 1 Lärmschutzüberdeckelung
- 1 Stützwand mit aufgesetzter Lärmschutzwand
- 2,8 km Lärmschutzwälle
- 1 Lärmschutzwand
- 3 Bach- und Grabenquerungen
- Umlegung zahlreicher Ver-/Entsorgungsleitungen
Schlüsselbauwerke sind hierbei die Lärmschutzüberdeckelung im Bereich der Solvaystraße und die Stützwand mit aufgesetzter Lärmschutzwand am Naturschutzgebiet „Altrhein bei Wyhlen“. Da die B 34 Trasse im Kernbereich auf einer Länge von ca. 2,5 Kilometern in Einschnittslage verläuft, müssen zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen umgelegt werden.
Die Ortumfahrung Wyhlen wird an insgesamt vier Stellen mit dem bestehenden Straßennetz verbunden:
- Anschluss an den Gmeiniweg
- Anschluss an die Solvaystraße
- Anschluss an die Straße „Am Wasserkraftwerk“
- Einschleifung an die bestehende B 34 beim Recyclinghof Herten
Landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- über vier Hektar Gehölzflächen und mehrere hundert Bäume entlang der Trasse als Schutz- und zur Minimierungsmaßnahmen auf Einschnitts- und Dammböschungen
- Maßnahmen zur Gewässerdurchgängigkeit (Ruschbach, Langmattgraben, Leuengraben)
- zwei großflächige Maßnahmenkomplexe (ca. 23 Hektar, vorgezogene Umsetzung)
- Der besondere Schwerpunkt der beiden Maßnahmen liegt in der Schaffung und Aufwertung von überwiegend extensivem Grünland. Weiterhin sollen durch arten- und strukturreiche Gehölzpflanzungen sowie die Anlage von Streuobstwiesen mit Obsthochstämmen und die Entfernung standortfremder Gehölze naturnahe Flächen geschaffen werden, die sowohl für den Artenschutz und Biotopverbund als auch für die Aufwertung des Landschaftsbilds und der Erholung geeignet sind.
- Zum Schutze der in der Raumschaft vorkommenden Fledermäuse werden „Hop-Over“ - Maßnahmen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um höhenmäßig ansteigende Bepflanzungen neben der Fahrbahn der B 34, die ein ungefährdetes Überqueren der B 34 ermöglicht.
Informieren Sie sich
Informationsmaterial
Übersichtskarte (pdf)
Verteilung der Gewanne (pdf)
Information im Gemeinderat im November 2024 (mit Visualisierung) (pdf)
Information im Gemeinderat im Mai 2023 (pdf)