B 462 - Ortsumfahrung Schramberg
Aktueller Stand
Aktuell findet die Grundlagenermittlung statt. In der Landeseigenen Prioritätenliste des Verkehrsministeriums wurde die Ortsumfahrung Schramberg in die oberste Priorität mit Planungsbeginn bis 2025 eingestuft.
Pressemitteilung (Mai 2022)
Pressemitteilung (April 2021)
Die Straßenplanung im Überblick
Die Bundesstraße B 462 stellt im übergeordneten Straßennetz des südwestdeutschen Raumes ein Bindeglied zwischen der in der Rheinebene verlaufenden Bundesautobahn A 5 und der östlich des Schwarzwaldes bestehenden Bundesautobahn A 81 dar. Aufgrund der engen Tallage im Bereich der Stadt Schramberg durchfährt ein wesentlicher Anteil des West-Ost-Verkehrs die Talstadt von Schramberg. Die Ortsumfahrung wird aufgrund der engen Tallage größtenteils in einem 2 streifigen Tunnel geführt werden. In der Ortsdurchfahrt Schramberg besteht dadurch ein sehr hohes Verkehrsaufkommen (rund 10.000 Kfz/ 24h). Dies führt zu erheblichen Belastungen der Anwohner durch Lärm und Abgase. Aufgrund der hohen Verkehrszahlen ergeben sich zudem Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Die Ortsumfahrung (OU) wird den Ort Schramberg maßgeblich vom Verkehr entlasten und zudem als regionale Entwicklungsachse eine langfristig leistungsfähige Verbindung im übergeordneten Straßennetz gewährleisten.
Die Maßnahme ist mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) im vordringlichen Bedarf eingestuft worden. In der Landeseigenen Prioritätenliste des Verkehrsministeriums wurde die OU Schramberg im Bereich des Regierungsbezirks Freiburg in die oberste Priorität mit Planungsbeginn bis 2025 eingestuft.
- Entlastung der Anwohnerschaft von Lärm und Abgasen
- Verkehrsentlastung
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Gewährleistung langfristiger Leistungsfähigkeit im übergeordneten Straßennetz
- Bau einer Ortsumfahrung, unter anderem zur Verkehrsentlastung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
Informieren Sie sich
Planung
Die Projektplanung wurde vom Regierungspräsidium Freiburg bereits im Frühjahr 2019 aufgenommen. Aktuell läuft die Grundlagenermittlung, welche derzeit vom baden-württembergischen Verkehrsministerium geprüft wird. Im Laufe der nächsten Planungsschritte sollen mögliche Varianten fachübergreifend verglichen und abgewogen werden, um die sogenannte Vorzugsvariante für die weitere Planung zu finden. Die Vorzugsvariante muss von den zuständigen Landes- und Bundesministerien bestätigt werden.
Planunterlagen
Übersichtslageplan (pdf)
Lageplan (pdf)
Übersichtshöhenplan (pdf)