Planunterlagen zur Baustelle an der B 33 Offenburg Süd

B 33 Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd)

Aktueller Stand

Das Regierungspräsidium plant die Ortsumfahrung Elgersweier (B 33). Eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung wurde bereits erstellt, sowie das Scopingverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. 

Die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie ist an ein Gutachterbüro vergeben. Im Kalenderjahr 2024 werden über eine gesamte Vegetationsperiode hinweg die faunistischen Kartierungen durchgeführt. Es wird das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Artvorkommen erhoben. Informationen zum Kartierungsumfang finden Sie unten bei den „Informationen und Planunterlagen“.

Parallel werden die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Luft, kulturelles Erbe und Fläche im Hinblick auf die Varianten bewertet und verglichen. Auch die festgestellten Artvorkommen werden auf Konflikte mit den Straßenvarianten analysiert.

Die Begleitgruppe zur Öffentlichkeitsbeteiligung hat sich Anfang Juli zu einer ersten Sitzung getroffen. Darüber hinaus stehen jetzt die Antworten unser Planerinnen und Planer auf Fragen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mithilfe einer Online-Karte eingetragen werden konnten, zur Verfügung.  

Aktuelle Mitteilung (November 2023)

Aktuelle Mitteilung (Juli 2023)

Aktuelle Mitteilung (Oktober 2022)

Aktuelle Mitteilung (September 2022)

 

Kontakt

Fachinformationen

Steffen Hartmann
Projektleiter

0761 208-4510
B33-OG@rpf.bwl.de

Zwei grüne Sprechblasen Öffentlichkeitsbeteiligung

0761 208-2322
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpf.bwl.de
Leitfaden für eine neue Planungskultur (pdf)

Online-Beteiligung abgeschlossen

Im Anschluss an die Dialogveranstaltungen in Hohberg hatten Interessierte die Möglichkeit, Fragen und Hinweise online einzubringen. Unsere Planerinnen und Planer haben nun die Fragen und Hinweise ausgewertet und zu allen Anmerkungen Rückmeldung direkt in der Online-Karte gegeben: www.karte-b33-elgersweier.de.

So funktioniert es:

1. Rufen Sie in einem Webbrowser Ihrer Wahl die Online-Beteiligungskarte auf: www.karte-b33-elgersweier.de

2. Klicken Sie auf einen Hinweis. Hier können Sie jetzt sowohl den Hinweis, als auch die Kommentierung unserer Fachleute aufrufen. 

3. Eine Übersicht aller Fragen und Antworten können über diesen Link abgerufen werden: https://www.karte-b33-elgersweier.de/ideen-und-kommentare/

 

 

Zahlen und Fakten

Ortslage: Stadt Offenburg, Gemarkungen Hohberg und Schutterwald
Bauherr und Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland
Planungsstand: in Planung (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Umweltverträglichkeitsuntersuchungen)
Kosten: 21,8 Mio. Euro (BVWP 2030)

Das Projekt

Ausgangslage

Mit dem Neubauprojekt „B 33 – Ortsumfahrung Elgersweier“ (Autobahnzubringer Offenburg-Süd) soll eine Querspange zwischen einer neuen Anschlussstelle an die A 5 (Offenburg-Süd) und der B 3/ B33 bei Elgersweier mit einer möglichst direkten Verbindung ins Kinzigtal entstehen. Diese ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit erforderlich. Durch den Bau werden die Verkehre aus und in das Kinzigtal besser verteilt und die bisher einzige Autobahnanschlussstelle von Offenburg durch eine zweite Anschlussstelle Offenburg-Süd entlastet. Aufgrund des mittlerweile fast vollständig erfolgten drei- bzw. vierspurigen Ausbaus der B 33 aus dem Kinzigtal, hat die Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd) einen besonders hohen Verkehrswert.

Das Projekt hat zudem eine hohe Planungspriorität, da die Maßnahme im Planungsraum des autobahnparallelen Rheintalbahnprojektes der Deutschen Bahn liegt und beide Projekte miteinander abzustimmen sind. Dies gilt insbesondere für die Lage der zukünftigen Anschlussstelle Offenburg-Süd, die voraussichtlich in unmittelbarer Nähe des geplanten Tunnelportals der Rheintalbahn liegen wird. Das Projekt ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im „Vordringlichen Bedarf“.

Ziele der Maßnahme

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit
  • Verkehre aus und in das Kinzigtal besser verteilen
  • Autobahnanschlussstelle „Offenburger-Ei“ entlasten

 

Geplante Maßnahmen

Neubau einer Querspange zwischen einer neuen Anschlussstelle an die A 5 und der B 3 / B 33 bei Elgersweier mit möglichst direkter Verbindung ins Kinzigtal.

Informieren Sie sich

Öffentlichkeitsbeteiligung

Am 3. Juli 2023 hat sich erstmals die Begleitgruppe zur Planung der Ortsumfahrung Elgersweier (B 33) getroffen. Sie ist ein Baustein der Öffentlichkeitsbeteiligung und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Verbänden, Vereinen und Bürgerinitiativen aus dem Planungsgebiet zusammen. 

Dokumentation des Begleitgruppen-Treffens (pdf)

Am 6. Oktober 2022 fand die zweite Dialogveranstaltung in der Hohberghalle in Niederschopfheim statt. Bei dieser wurde der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Das Planungsteam erläuterte die Auswahl der vier Streckenvarianten, die auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung nun weiter geplant werden: Das sind die Varianten V3a, V4, V4b sowie die Variante 7. Voraussetzung für die Auswahl war das Erreichen entwurfstechnischer und verkehrlicher Anforderungen an die neue Bundesstraße wie zum Beispiel die Gestaltung und Leistungsfähigkeit von Knotenpunkten entlang der B 3 und B 33. Nach einem Input im Plenum gab es die Möglichkeit zum Dialog mit den Planerinnen und Planern an Infoständen. Neben der Straßenplanung konnte hier auch die Umweltplanung näher betrachtet werden. Die Dokumentation der Veranstaltung ist unter „Informationen und Planunterlagen“ einsehbar. Im Rahmen der Dialogveranstaltung wurde des Weiteren eine einmonatige Onlinebeteiligung gestartet. Diese fand von 6. Oktober bis 7. November statt. Die Ergebnisse gibt es auf dieser Internetseite: https://www.karte-b33-elgersweier.de/ideen-und-kommentare/

Am 9. Juli 2019 informierte das Regierungspräsidium Freiburg in einer Dialogveranstaltung in Offenburg erstmals zum Projekt „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“ (Autobahnzubringer Offenburg-Süd). Bei der gut besuchten Veranstaltung in der Reithalle in Offenburg konnte die Bürgerschaft ihre Fragen, Hinweise und Anregungen einbringen. Es wurde der weitere Projektablauf sowie die bisherigen Überlegungen bzw. Varianten der Stadt Offenburg und der Verwaltungsgemeinschaft vorgestellt.

Nach einem kurzen Input-Referat im Plenum hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Rahmen eines Infomarktes mit den Planerinnen und Planern ins Gespräch zu kommen. An Stellwänden konnten die Varianten kommentiert und bewertet werden. Darüber hinaus konnten eigene Variantenvorschläge und Hinweise in Pläne eingezeichnet werden. Des Weiteren wurde verdeutlicht, dass es derzeit keine Vorzugsvariante gibt.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde die Zusage gemacht, dass bis Ende des Jahres 2019 erste Antworten zu dem eingebrachten Feedback gegeben werden. Dieser Zusage ist das Regierungspräsidium Freiburg nachgekommen: Tabelle mit den Rückmeldungen (pdf).

Ebenfalls wurden häufig gestellte Fragen beantwortet, die während dem Projekt bei Bedarf ergänzt wird. 

 

Informationen und Planunterlagen

Übersichtskarte (pdf)

Variantenübersicht (Stand: Oktober 2022) (pdf)

Verkehrsuntersuchung (Erläuterungsbericht) (pdf)

Anlagenband (pdf)

Plandarstellungen (pdf)


Umweltplanung

Kartierungsumfang 2024 (pdf)


Unterlagen des politischen Begleitgruppen-Treffens am 3. Juli 2023

Ergebnisprotokoll (pdf)


Unterlagen von der Dialogveranstaltung vom 6. Oktober 2022:

Präsentation (pdf)

Dokumentation (pdf)

Vorabfragen & Antworten (pdf)

Ablauf einer Straßenplanung (pdf)

Verworfene Varianten (pdf)

Umweltverträglichkeitsprüfung (pdf)

Häufig gestellte Fragen (pdf)


Unterlagen der Informationsveranstaltung vom 9. Juli 2019:

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Projektleitung ist grundsätzlich über die E-Mailadresse B33-OG@rpf.bwl.de erreichbar. 

Fragen und Anregungen können Sie auch postalisch an folgende Adresse übermitteln:

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 4 – Mobilität, Verkehr, Straßen
Herrn Steffen Hartmann
Bissierstraße 7
79114 Freiburg

Im Bundesverkehrswegeplan wird der Bedarf von Maßnahmen festgestellt. Mit Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans durch den Deutschen Bundestag wird auch der beim Bund geführte Name jedes einzelnen Projekts festgelegt. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan 2030, so wie sie auch bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthalten war, unter dem Namen „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“ enthalten. Der offizielle Name des Projekts ist dementsprechend „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“.

In der Region ist das Projekt allerdings aufgrund der Historie, der verkehrlichen Funktion und der geographischen Lage auch unter dem Namen „B 33 Autobahnzubringer Offenburg-Süd“ bekannt.

Mithilfe des Bundesverkehrswegeplans stellt der Gesetzgeber den zukünftigen Bedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur fest. Die Ortumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd) wurde im Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Gesetzgeber hat damit den Bedarf für das Projekt festgestellt.

Im Rahmen der Auftragsverwaltung der Länder plant, baut und unterhält das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, die Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Freiburg. Dies beinhaltet auch die Planung der Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd).

Die Bundesrepublik Deutschland ist Baulastträger der B 33 Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd). Die Planung erfolgt im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Bundesfernstraßen sind öffentliche Straßen mit überregionaler Verkehrsbedeutung, die dem weiträumigen Verkehr dienen oder zu diesem bestimmt sind.

Die angestrebte B 33 Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenburg-Süd) hat eine besonders große Verkehrsbedeutung für das gesamte Kinzigtal sowie für die direkt im Planungsgebiet liegenden oder angrenzenden Kommunen (zum Beispiel Offenburg, Hohberg und Schutterwald).

Mithilfe des Bundesverkehrswegeplans stellt der Gesetzgeber lediglich den zukünftigen Bedarf im Bereich der Verkehrsinfrastruktur fest. Der Gesetzgeber legt damit aber nicht fest, wie konkrete Projekte im Detail umgesetzt werden sollen. Dies erfolgt im Planungsverfahren. Es wird also nur festgestellt, ob ein Projekt zukünftig notwendig und ebenso wirtschaftlich ist.

Mehr Informationen können Interessierte im Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (Az: WD 5 - 3000 - 050/18) nachlesen.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat zusammen mit der Deutschen Bahn zur engen Abstimmung der jeweiligen Planungen der autobahnparallelen Rheintalbahn und dem sechsspurigen Ausbau der Bundesautobahn A 5 sogenannte Steuerungs- und Arbeitskreise eingerichtet. In den regelmäßig stattfindenden Besprechungen wird auch die Planung für die B 33 Ortsumfahrung Elgersweier (Autobahnzubringer Offenbürg-Süd) mit der autobahnparallelen Rheintalbahn abgestimmt. 

Im Rahmen der Variantenuntersuchung sind insbesondere unter Berücksichtigung verkehrlicher, wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Aspekte alle möglichen Varianten zu identifizieren, zu prüfen und zu bewerten. Tunnel haben den Vorteil, dass Sie weniger Fläche in Anspruch nehmen und das Landschaftsbild weniger beeinträchtigen. In der Regel werden Tunnellösungen nur in Ausnahmefällen gebaut, in denen eine Linienführung durchs offene Gelände, ohne Tunnel, nicht möglich ist (z.B. bergiges Gelände, enge Bebauung in innerstädtischen Bereichen, etc.). Tunnel kosten ein Vielfaches im Bau und in der Unterhaltung als eine normale Straße. Sie sind deutlich wartungsintensiver und benötigen dauerhafte intensive Kontrollen und umfangreiche Sanierungen (welche unter Vollsperrung stattfinden). Die anlagebedingte Treibhausgasbilanz von Tunneln ist aufgrund des hohen Bedarfs an Baumaterial, v.a. Beton, deutlich negativer als die von Straßen und Brücken.  

Im vorliegenden Projekt ist ein Tunnel zudem aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte nicht sinnvoll umsetzbar.

Die Verkehrsuntersuchung wurde bei der zweiten Dialogveranstaltung im Herbst 2022 vorgestellt und ist auf unserer Projektseite hier einsehbar.

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden zur Erfassung der Verkehrsmengen und -ströme auch an maßgeblichen Stellen westlich der Bundesautobahn A 5 Verkehrserhebungen durchgeführt.

Für Straßenneubauprojekte ist Lärmschutz bundesweit entsprechend den zu dem Zeitpunkt der Planung geltenden gesetzlichen Regelungen einheitlich zu planen. Eine Gesamtlärmbetrachtung gehört grundsätzlich nicht dazu.

Nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, Paragraph 3) ist „der Beurteilungspegel … zu berechnen.“, damit die Vergleichbarkeit der Ergebnisse, die Vermeidung von ungleichen Randbedingungen (z.B. Wetterlage, Verkehrsschwankungen, usw.) sowie das Ausschließen von Fremdgeräuschen (Fluglärm, Industrielärm usw.) gewährleistet werden kann. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von Verkehrsprognosewerten (Straßenneubau, Verkehrszuwachs, neue Baugebiete, etc.). Für dieses Projekt wird das Jahr 2040 als Prognosezeitraum zu Grunde gelegt.

Die nach der Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind von der Straße zum Immissionsort und/oder Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen könnten deutlich niedrigere Schallpegel auftreten.

Lärmmessungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bei tatsächlichen Messungen könnte auch nur der zum Zeitpunkt der Messung vorhandene Lärm gemessen werden. Die Ergebnisse der Messung hingen dabei vom Zufall ab, zu welchem Zeitpunkt gemessen würde. Messungen sind daher nicht zielführend oder vergleichbar.

Alle Flächen (Nutzungen/Biotoptypen) des von einer Variante betroffenen Untersuchungsgebietes werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie beim Schutzgut Pflanzen/Tiere parzellenscharf erfasst und nach ihrer ökologischen Bedeutung bewertet. Bei der Wirkungsanalyse der Umweltverträglichkeitsstudie richtet sich die Intensität der Beeinträchtigungen bzw. die Konfliktstärke beim Verlust von Flächen durch das geplante Vorhaben nach der Bedeutung. Je höher die Bedeutung der Fläche desto größer der Konflikt.

Im Rahmen der Abwägung sind unter anderem naturschutzfachliche, verkehrliche, wirtschaftliche und städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. Möglicherweise entstehende Auf- oder Abwertungen von Grundstücks- oder Gebäudewerten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung nicht in die Variantenabwägung einbezogen.

Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger ihre Belange und Ideen schon im Vorfeld der formellen Beteiligung frühzeitig in die Planung einbringen und dadurch ggf. auch zu einer Optimierung der Planung beitragen. Ebenfalls soll den Bürgern ermöglicht werden, Zusammenhänge und Hintergründe, die dem Verfahren zugrunde liegen, besser nachzuvollziehen. Insgesamt soll hierdurch eine höhere Akzeptanz bei den Betroffenen geschaffen werden. Selbstverständlich kostet die Bürgerbeteiligung einerseits Zeit, andererseits kann diese durch die Vermeidung von nachträglichen Planungskorrekturen oder späteren Rechtsstreitigkeiten auch zu einer Beschleunigung des gesamten Verfahrens beitragen.

Die Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und 2016 vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan wiederum liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet daher neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege.

Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlichen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss.

Bei der Planung wird u.a. das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beachtet und eine Bilanzierung der durch das Projekt verursachten Treibhausgasemissionen durchgeführt.

Ein Bestandsausbau wurde bei der Variantenentwicklung und in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. Ein Bestandsausbau muss auf der gesamten Strecke, die den Verkehr künftig aufnehmen soll, nach dem aktuellen Stand der Technik mit ausreichend dimensionierten Querschnitten, Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen usw. umgesetzt werden. Dies ist erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Straße zu gewährleisten, vor allem aber um eine größtmögliche Verkehrssicherheit zu erreichen. Diese Vorgaben können entlang des Großteils der Bestandstrasse, insbesondere im Bereich des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a, aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht einhalten werden.

Bei einem Bestandsausbau ändert sich am Planungsablauf, dem erforderlichen Rechtsverfahren und deren Dauer nichts. Auch für den Ausbau des Bestandes sind die üblichen Planungsschritte zu durchlaufen und ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts erforderlich.

In der baulichen Umsetzung sind Ausbaumaßnahmen im Bestand aufgrund aufwändiger Leitungsverlegungen, Provisorien, Baustellenverkehrsführungen und der deshalb erforderlichen Bildung von Bauabschnitten, Sonderlösungen aufgrund beengter Örtlichkeiten etc. oftmals zeit- und kostenintensiver als Neubaustrecken.