Referat 52 Gewässer und Boden
Referatsleitung
Torben Ott
Ltd. Technischer Direktor
0761 208-4334
abteilung5@rpf.bwl.de
Stellvertretung
Unsere Aufgaben
Im Referat 52 kümmern wir uns um die Themen Gewässer und Boden. Hier koordinieren wir fachliche Belange für die Bereiche der Wasserwirtschaft sowie des Bodenschutzes und der Altlasten. Neben weiteren Aufgaben beraten wir Kommunen, Zweckverbände, Land- und Stadtkreise in fachlichen und verwaltungstechnischen Fragen und übernehmen die Koordinierung bei landkreisübergreifenden Projekten.
Unsere Gewässer und Böden sind unabdingbare Grundlage für Natur und Mensch, daher müssen sie nachhaltig geschützt und entwickelt werden. Wir helfen mit, dass das Trinkwasser die Bürger erreicht und dass Gewässer auch weiterhin als Naturräume für vielfältiges Leben zur Verfügung stehen. Das gewährleisten wir mit dem Schutz unserer Grundwasservorräte, einer zukunftsträchtigen Wasserversorgung sowie der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Die Kraft des Wassers kann aber auch zur Gefahr werden. Deshalb bietet die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ein Portfolio an Maßnahmen zum Schutz der Menschen in Überschwemmungsgebieten. Genauso wertvoll wie das Wasser - nur häufig viel weniger beachtet - sind unsere Böden, daher müssen auch sie vor schädlichen Veränderungen geschützt werden. Hierzu benötigen wir vorsorgendem Bodenschutz aber auch die Altlastensanierungen, um Fehler aus der Vergangenheit zu korrigieren. Zahlreiche ergänzende Förderprojekte in allen diesen Bereichen werden vor Ort umgesetzt.
Beim Grundwasserschutz steht der Vorsorgegedanke im Mittelpunkt. Geplante und bestehende Nutzungen wie zum Beispiel Industrieanlagen, Infrastrukturmaßnahmen, Kiesabbau, Erdwärmesonden sowie Landwirtschaft und Gartenbau werden hinsichtlich ihrer Grundwassergefährdung und damit auf ihre Zulässigkeit geprüft. Sollte die Nutzung die Belange des Grundwasserschutzes beeinträchtigen, müssen Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt und eingeführt werden.
Das Grundwasser, das für die Trinkwasserversorgung verwendet wird, nimmt eine besondere Stellung ein. Hier gelten erhöhte Schutzanforderungen, denen durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten Rechnung getragen wird. Mit derzeit 928 rechtskräftig festgesetzten Wasserschutzgebieten und einer Fläche von 1.749km² (Stand 30.11.2016) sind ca. 19 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Freiburg als Schutzgebiete ausgewiesen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Ziel, einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers und einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen. Unser Fachreferat koordiniert im Grundwasserbereich die hierbei erforderlichen vielfältigen wasserwirtschaftlichen Aktivitäten.
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu beschäftigt sich das Regierungspräsidium mit folgenden Themen:
- Wassergewinnung (aus Grund- und Quellwasser- oder aus oberirdischen Gewässern),
- Wasserförderung, -speicherung und -verteilung,
- und Versorgungssicherheit.
In diesem Rahmen beraten und fördern wir Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen der öffentlichen Wasserversorgung sowie bei der Erstellung von Strukturgutachten. Die Fachförderung unterstützt die Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen, das heißt einer qualitativ und quantitativ guten Versorgungssituation in den 294 Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg.
Weitere Informationen
Unser Ziel ist es, Hochwassergefahren durch technische Maßnahmen und Vorsorge zu mindern. Im Fachbereich Wasserbau und Hochwasserschutz werden daher wasserbauliche Maßnahmen der Gemeinden zur Verbesserung der Infrastruktur nach den „Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ gefördert. Unser Augenmerk gilt aber auch der Sicherheit von bereits bestehenden Anlagen wie Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken.
Referat 52 fördert darüber hinaus gewässerökologische Maßnahmen. Naturnahe Fließgewässer sind selten geworden. Ein Großteil der Bäche und Flüsse ist durch Verrohrungen und Begradigungen mehr oder weniger stark ausgebaut. Renaturierungen sollen aus eingezwängten Kanälen wieder lebendige Gewässer mit vielfältigen ökologischen Funktionen machen.
Wir unterstützen und beraten die gewässerunterhaltungspflichtigen Gemeinden, die Verbände sowie die Stadt- und Landkreise bei der Planung und Durchführung von Gewässerrenaturierungs- und entwicklungsmaßnahmen.
Die Förderanträge aus den genannten Bereichen Wasserbau, Hochwasserschutz und Gewässerökologie werden im Fachbereich priorisiert, bewilligt und abgewickelt. Hierzu werden jährlich, landesweit ca. 49 Mio. Euro Fördermittel gewährt.
Weitere Informationen
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind wir für die Erstellung und Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagementplans für das Bearbeitungsgebiet Hochrhein zuständig.
Auf regionaler Ebene koordinieren und bündeln wir die Hochwasserrisikomanagementplanung der zuständigen Akteure und dokumentieren den Fortschritt der Maßnahmenumsetzung in öffentlich zugänglichen Maßnahmenberichten.
Weitere Informationen
Wir sind zuständig für den Fachbereich Bodenschutz / Altlasten, der den vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz umfasst.
Im vorsorgenden Bodenschutz liegt das Augenmerk auf der Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen. Dies betrifft zum einen den Umgang mit (Schad-)stoffen in Böden und die Vermeidung von Schadstoffeintrag und -freisetzung. Zum anderen umfasst die Vorsorge den physikalischen Bodenschutz, zum Beispiel Maßnahmen und Empfehlungen zur Verringerung von Verdichtung oder Erosion. Weiterhin wirken wir auf einen sorgsamen Umgang mit Boden und Fläche hin. Um wirkungsvoll Boden zu schützen, muss das Bewusstsein für „Boden als wertvolles Gut“ gestärkt werden.
Im nachsorgenden Bodenschutz sind - neben der Förderung von Altlastenbearbeitung und -sanierung - die großflächigen schädlichen Bodenveränderungen infolge des historischen Bergbaus und geogen erhöhter Schadstoffgehalte von besonderer Bedeutung. Insgesamt wurde im Bereich Altlasten zur Gefahrenabwehr seit 1988 ca. 4.000 kommunale und private Fälle priorisiert, bearbeitet sowie Untersuchungen und Sanierungen gefördert.
Vorsorgender Bodenschutz
Ein bestmöglicher Erhalt von Böden als grundlegendem Bestandteil des Naturhaushalts gewinnt ständig an Bedeutung und dient der Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen für künftige Generationen.
Die bedeutendsten Aufgabengebiete hierzu sind
- Koordinierung fachtechnischer Stellungnahmen auf dem Wege der Beteiligung bei flächenrelevanten Planungen sowie bei ökologischen Fachplanungen. Hier, wie auch bei Gestattungsverfahren bis hin zu Planfeststellungen oder bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, setzt das Einbringen von Bodenschutzbelangen die vorherige sachgerechte Erfassung der vorliegenden Böden und ihrer Funktionen voraus.
- Überwachung, daß die bodenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vorsorgeverpflichtungen eingehalten werden; insbesondere bei der Verwertung von Abfällen und beim Aufbringen von Materialien auf Böden. zum Seitenanfang
Nachsorgender Bodenschutz
Ob Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen im Einzelfall geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen, bedarf der Überprüfung durch die Bodenschutzbehörde.
Sie prüft zunächst den Anfangsverdacht. Besteht hinreichender Verdacht auf Grund konkreter Anhaltspunkte, kann sie Pflichtigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung aufgeben und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sanierung des Bodens (z.B. Dekontamination, Sicherungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen) verlangen.
Eine sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahme, für welche die koordinierende Mitarbeit des Regierungspräsidiums erforderlich war, ist die in Rheinfelden/Baden durchgeführte Sanierung dioxinkontaminierter Böden.
Im Regierungsbezirk Freiburg sind umfangreiche Flächen infolge des historischen Erzbergbaus mit Schwermetallen kontaminiert. Die Entwicklung und Koordinierung angemessener gebietsbezogener Schutz- und Überwachungsmaßnahmen stellt eine bedeutende Aufgabe dar, die nur mittelfristig lösbar ist.
Der Fachbereich Bodenschutz vertritt die die höhere Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg in fachtechnischer Hinsicht.
Nachsorgender Bodenschutz bei Altlasten einschließlich sonstiger Gefahren, insbesondere für das Grundwasser
- Im Bereich des Regierungsbezirks Freiburg wurden im Zeitraum von 1988 bis einschl. 2000 über 2200 Einzelfälle sowohl kommunaler wie auch privater Altlasten durch das Regierungspräsidium begleitend bearbeitet (das Gros der Fälle im Rahmen von Förderverfahren).
- Davon sind gegenwärtig ca. 300 Einzelfälle -überwiegend kommunale Fälle- im laufenden Verfahren.
- Im Zeitraum von 1988 bis einschl. 2000 wurden im Bereich der kommunalen Altlastenförderung für alle Erkundungs- und Sanierungsschritte sowie auch für die flächendeckende historische Erhebung ca. 220 Mio. Deutsche Mark vom Regierungspräsidium Freiburg bewilligt.
- Als für die Zukunft sehr problematisch erweist sich die fortlaufende Entwicklung im Altlastenbereich vor allem dadurch, dass sich zwar die absolute Zahl der Förderanträge deutlich verringert hat, aber bedingt durch zunehmende Sanierungsverfahren der notwendige Mittelbedarf möglicherweise die vorhandenen Mittel bei weitem übersteigt.
- In den letzten zwölf Jahren wurden für Sanierungsmaßnahmen von Seiten des Landes im Regierungsbezirk Freiburg ca. 40 Mio. Deutsche Mark ausgegeben und von Seiten der Kommunen ca. 18 Mio. DM. Diese Angaben betreffen sowohl abgeschlossene wie auch noch laufende Sanierungsmaßnahmen.
- Für den Bereich der flächendeckenden historischen Erhebung wurden im Regierungsbezirk Freiburg insgesamt knapp 39 Mio. Deutsche Mark aufgewendet. Sie ist - wie oben erwähnt- abgeschlossen.
- In fünf Teilbereichen, dem Stadtgebiet Freiburg, dem Stadtgebiet Offenburg und dem Landkreis Konstanz, Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut wurde bereits der zweite Durchlauf der flächendeckenden historischen Erhebung durchgeführt bzw. bewilligt. Dieser Schritt garantiert, daß die Daten weiter aktualisiert werden und stellt auch sicher, dass der einstmals so hohe Mitteleinsatz nicht für einen Datenfriedhof aufgewendet wurde.
- Die jetzt neuerliche Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen an privaten Altlastenflächen soll sich grundsätzlich an den Kriterien für die Bewilligung von Maßnahmen aus den Mitteln der Abfallabgabe orientieren. Eine Regelung soll - wie bisher- auf dem Erlasswege erfolgen. Die Mittel sollen demnach für die Gefahrenabwehr, für modellhafte Einsätze (zum Beispiel für Flächenrecycling), für Ersatzvornahmen und ggf. noch für Härtefälle ausgegeben werden.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Grundwasserschutz
Dr. Magdalena Steiner
0761 208-4203
magdalena.steiner@rpf.bwl.de
Wasserversorgung
Alina Keye
0761 208-4214
alina.keye@rpf.bwl.de
Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de
Hochwasserschutz, Wasserbau, Gewässerökologie
Volker Holschbach
0761 208-4207
volker.holschbach@rpf.bwl.de
Bodenschutz und Altlasten
Dr. Silvia Lazar
0761 208-4218
silvia.lazar@rpf.bwl.de
Joachim Zimmermann
0761 208-4216
joachim.zimmermann52@rpf.bwl.de
Martina Knab-Kopf
0761 208-4215
martina.knab-kopf@rpf.bwl.de
Hochwasserrisikomanagement
Barbara Sailer
0761 208-4327
barbara.sailer@rpf.bwl.de
Dr. Magdalena Steiner
0761 208-4203
magdalena.steiner@rpf.bwl.de