Zusammenlegung dreier 110-kV-Freileitungen im Zusammenhang mit dem neuen Stadtteil Dietenbach

Zur Baufeldfreimachung des Stadtteils Dietenbach sollen drei Hochspannungsfreileitungen, die sich innerhalb des Baufeldes befinden, verlegt und zu einer Gemeinschaftsleitung zusammengefasst werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 21.12.2023 erlassen. Er ist gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 25.01. bis einschließlich 07.02.2024 hier eingestellt. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.

Einem Betroffenen wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der gesetzlich vorgesehenen Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 24 richtet.

Auf die elektronische Auslegung des Beschlusses wird bzw. wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 24.01.2024 in der Badischen Zeitung hingewiesen.

Planfeststellungsbeschluss (pdf)
Bekanntmachungstext (pdf)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Bei den drei oben genannten Hochspannungsleitungen handelt es sich um um eine Bahnstromleitung der DB Energie von Freiburg nach Appenweier und zwei 110-kV-Freileitungen der Netze BW GmbH von Eichstetten nach Freiburg Ferdinand-Weiß-Straße bzw. den Anschluss Freiburg Rankackerweg. Diese Leitungen sollen auf einer Länge von 2,4 Kilometer auf ein Gemeinschaftsgestänge verlegt werden. Betroffen sind die Gebiete der Stadt Freiburg und der Gemeinde Umkirch.

Ablauf des Verfahrens

21.11.2022Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Verbände und Unternehmen
21.11. bis 20.12.2022Auslegung der Planunterlagen bei der Stadt Freiburg
21.12.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
24.01.2024Bekanntmachung der elektronischen Auslegung in der Badischen Zeitung
25.01. - inkl. 07.02.2024Elektronische Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen auf dieser Homepage

Planunterlagen

Die vollständigen Planunterlagen stehen an dieser Stelle bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit.