Achertalbahn - Strecke Achern – Ottenhöfen
Technische Sicherung Bahnübergang Oberachern „Am Acherrain“; Aufhebung von Bahnübergängen zw. Achern und Oberachern; Neuordnung des Wegenetzes
Die SWEG Schienenwege GmbH plant für die Technische Sicherung des Bahnübergangs Oberachern „Am Acherrain“, die Aufhebung von Bahnübergängen zwischen Achern und Oberachern und die Neuordnung des Wegenetzes in dem betroffenen Bereich.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Verfahren in der Auslegung:
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen vom 28. Juni bis 27. Juli 2022 im Rathaus von Achern zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 10. August 2022 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die SWEG Schienenwege GmbH plant auf der Achertalbahn, die die Gemeinden Achern und Ottenhöfen im Schwarzwald verbindet, auf dem Streckenabschnitt Bahnübergang (BÜ) „Am Acherrain“ und dem BÜ „Oberkirchstraße“, die technische Sicherung des BÜ Oberachern „Am Acherrain“ und die Aufhebung der technisch nicht gesicherten BÜ „Feldweg Oberachern 2“, „Feldweg Oberachern 3“ und „Bölgenweg“.
Ziel ist es, die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs in dem Bereich des Vorhabens technisch zu sichern. Um die Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke sicherzustellen, die bislang über die drei zu schließenden BÜ erreicht werden, muss das Wegenetz, das bisher durch die ungesicherten BÜ besteht, neu geordnet werden.
Wesentliche bauliche Maßnahmen des Vorhabens sind:
- Technische Sicherung des BÜ „Am Acherrain“ mit Halbschranken, Lichtzeichen und einer akustischen Warnanlage.
- Umbau des Wirtschaftsweges „Am Acherrain“ gem. BÜV-NE; Verbreiterung des Wirtschaftsweges nordöstlich der Bahntrasse und Neutrassierung des Wirtschaftsweges südwestlich des BÜ Bölgenweg, durch die eine Wegeverbindung zwischen BÜ Bölgenweg und dem Wirtschaftsweg Fautenbacherweg angelegt wird.
Ebenfalls Bestandteil der Planung sind landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen, bauzeitliche Inanspruchnahmen und die Neutrassierung eines Verbindungsweges sind auch in Bereichen vorgesehen, die nicht unmittelbar an die Schienentrasse angrenzen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.
Ablauf des Verfahrens
23.03.2022 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
28.06.2022 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
28.06. bis 27.07.2022 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Achern |
10.08.2022 | Ende der Einwendungsfrist |
Planunterlagen
Planunterlagen zum Komplett-Download
Die vollständigen Planunterlagen stehen an dieser Stelle bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit.