PfA 9.0 Müllheim - Auggen

Überblick über das Planfeststellungsverfahren sowie die Entscheidungen des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages für den Bereich zwischen Mengen und Hügelheim

Die DB Netz AG plant den viergleisigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur. Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 9.0 Müllheim.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die Deutsche Bahn (DB) hatte einen ersten Antrag auf Planfeststellung im Jahre 2005 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Im Verfahren zum ehemaligen PfA 9.0 (ursprüglich Buggingen - Auggen) wurden ca. 2.300 Einwendungen erhoben.

Zur Beratung über diese und die weiteren Kernforderungen der Region in den anderen Planfeststellungsabschnitten haben Bund und Land einen Projektbeirat eingerichtet. In diesem waren neben Bund, Land, DB und Eisenbahn-Bundesamt auch Regionalverbände, Landkreise, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen vertreten. In den vom Projektbeirat eingesetzten regionalen Arbeitsgruppen (für die optimierte Kernforderung 6 die sog. AG Cluster 2 unter der Leitung von Frau Landrätin Störr-Ritter) wurden von 2010 bis 2015 die Grundlagen für die Entscheidungen des Projektbeirats erarbeitet.
Der Projektbeirat hat am 26. Juni 2015 abschließend über die Kernforderung 6 beraten - die Ergebnisse sind unter "Ergebnisse des Projektbeirats zur Kernforderung 6" zusammengefasst.

Am 16. Juli 2015 erließ das Eisenbahn-Bundesamt den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Müllheim-Auggen, der Beschluss ist nicht bestandskräftig.

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 31. Januar 2016 die Bundesregierung aufgefordert, den vom Projektbeirat am 26. Juni 2015 befürworteten Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus als Teil des Bedarfsplanvorhabens umzusetzen und den Knoten Hügelheim kreuzungsfrei zu errichten.

Zur Begleitung des weiteren Planungsprozesses wurde ein "Regionales Begleitgremium" unter der Leitung von Bürgermeisterin Siemes-Knoblich eingerichtet.

​18.03.2005​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​25.04. - 06.07.2005​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Schallstadt, Bad Krozingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim, Buggingen, Müllheim und Auggen
​20.06.2005​Ablauf der Einwendungsfrist - ca. 2.300 Einwendungen sind eingegangen
​30.06. - 03.07.2009​Erörterungstermin in Bad Krozingen - Hausen
​18.11.2009​Abgabe der abschließenden Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt
​seit 2010​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens
​16.07.2015​Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für einen Teil des Planfeststellungsabschnitts (PfA 9.0 b). Das Verfahren für den PfA 8.4 (teilweise Teil des früheren PfA 9.0) ruht weiterhin.

 

Informationen über die Schritte nach Ruhen des Verfahrens

Übersichtskarte und -plan zur 2005 beantragten Planung der DB für den Planfeststellungsabschnitt 9.0

Für den Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim und der Gemarkungsgrenze Auggen/Schliengen (PfA 9.0 b) wurde vom EBA der Planfeststellungsbeschluss erlassen (Bau-Kilometer 235,780 - 241,616 in den Übersichtsplänen 2 und 3). Für den neu gebildeten PfA 8.4 (also zwischen Buggingen und Gemarkungsgrenze von Hügelheim/Müllheim) ruht das Verfahren weiterhin aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats. Hier sind zur Umsetzung der Beschlüsse Planänderungen erforderlich.

Übersichtskarte PfA 9.0, (10,6 MB)

Übersichtsplan 1 zu PfA 9.0, (3,4 MB)

Übersichtsplan 2 zu PfA 9.0, (3,3 MB)

Übersichtsplan 3 zu PfA 9.0, (3 MB)

Beschluss des Projektbeirats für Lärmschutz über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und den Bau eines kreuzungsfreien Knotens bei Hügelheim

Der Projektbeirat hat in seiner letzten Sitzung am 26. Juni 2015 entschieden, dass die Antragstrasse zwischen Hügelheim und Auggen Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus im Sinne von Vollschutz erhalten soll (passiver Lärmschutz ist dann nicht mehr erforderlich, die Grenzwerte werden durch Maßnahmen an der Strecke eingehalten). Bund und Land sollen zusätzliche Gelder für gestalterische Maßnahmen zur Verfügung stellen. Außerdem soll der Knoten Hügelheim kreuzungsfrei ausgestaltet werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 10. Sitzung des Projektbeirats am 26. Juni 2015

Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. Juli 2015

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat am 16. Juli 2015 den Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt 9.0b erlassen. Die Entscheidung ist auf der Internetseite des EBA eingestellt. Gegen die Entscheidung wurde von der Stadt Müllheim und der Gemeinde Auggen Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Über die Klage wurde bislang nicht entschieden.
Der Planfeststellungsbeschluss betrifft nur den Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim bis zur Gemarkungsgrenze Auggen/Schliengen (Bau-KIlometer 235,780 bis 241,616)

Hinweis: Der ursprünglich von Buggingen bis Auggen reichende Planfeststellungsabschnitt wurde von Buggingen bis zur Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim dem neu geschaffenen PfA 8.4 zugeschlagen. Der Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim und der Gemarkungsgrenze Auggen/Schliengen wird vom EBA unter der Bezeichnung 9.0 b behandelt. Für diesen Bereich wurde vom EBA am 16. Juli 2015 der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Für den ursprünglich zum PfA 9.0 gehörigen Bereich des PfA 8.4 ruht das Verfahren weiterhin aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats. Hier sind zur Umsetzung der Beschlüsse Planänderungen erforderlich.

Beschluss des Deutschen Bundestages für Lärmschutz über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und zum Bau eines kreuzungsfreien Knotens bei Hügelheim

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 31. Januar 2016 die Bundesregierung aufgefordert, den vom Projektbeirat am 26. Juni 2015 befürworteten Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus (Vollschutz und transparente Lärmschutzwände)  als Teil des Bedarfsplanvorhabens "Neu- und Ausbau der Rheintalbahn Karlsruhe - Basel" umzusetzen und den Knoten Hügelheim kreuzungsfrei zu errichten (Personenverkehr in Tieflage). Die im Vergleich zur bisherigen Planung erforderlichen Mehrkosten werden auf rd. 56,4 Mio. Euro geschätzt. Vorgesehen ist, dass sich das Land Baden-Württemberg zur Hälfte an den Mehrkosten beteiligt. Hierüber wird der Landtag noch beschließen, ein Kabinettbeschluss über die Beteiligung wurde bereits am 01. Dezember 2015 gefasst.

Drucksache 18/7364 des Deutschen Bundestages: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD - Menschen- und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn realisieren (Der in der Drucksache formulierte Antrag wurde ohne Änderungen einstimmig angenommen)

Einrichtung eines Regionalen Begleitgremiums

Zur Begleitung des weiteren Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium unter Leitung von Frau Bürgermeisterin Siemes-Knoblich eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach, die Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee, das Regierungspräsidium und die örtlichen Bürgerinitiativen an.