B 33 - Allensbach-West bis Konstanz (Landeplatz)

5. Planänderung, Bauabschnitt C und D

Das Planfeststellungsverfahren umfasst mehrere Änderungen der durch den Planfeststellungsbeschluss zum „Neu- und Ausbau der B 33 zwischen Allensbach/West und Konstanz (Landeplatz)" vom 13. März 2007 genehmigten Planung (Az. 15 – 0513.2/1.394). 

 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben wurde am 24. Juni 2021 erlassen. Er lag gemeinsam mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 28. Juli bis zum 10. August 2021 in den Rathäusern Allensbach und Reichenau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Unterlagen auch auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird mit nachfolgend verlinkter Bekanntmachung informiert.

Planfeststellungsbeschlusss - Planänderung (pdf)

Bekanntmachung Allensbach (pdf)

Bekanntmachung Reichenau (pdf)

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Die Planänderung beinhaltet:

  • Verbreiterung des Regelquerschnitts (Ausbaubreite)und des Straßenaufbaus der B 33 neu vom Bauanfang des Abschnitts C bei Bau-Kilometer 18+400 (ca. 350 Meter westlich des Anschlusses Allensbach Mitte) bis Bau-km 22+660 im Abschnitt E (Beginn des Trogbauwerks des im Bau befindlichen Tunnels bei der Waldsiedlung).
  • Planänderungen in den Bauabschnitten C und D zwischen dem Bauanfang des Abschnitts C (siehe oben) und dem Bauende des Abschnitts D bei Bau-km 22+420 (ca. 400 Meter östlich des Klosters Hegne):
    • Temporäre Umleitungsstrecke der B 33 für den Bauzustand im Bereich der Kaltbrunner Straße bis zum Ostportal des Röhrenbergtunnels
    • Direkte Führung der K 6171 (Kaltbrunner Straße) lagegleich zum Bestand
    • Anpassung von Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Kaltbrunner Straße und der Straße ‚Im Reihetal‘
    • Änderung der Trassierung der geplanten Gemeindeverbindungsstraße bei Hegne
    • Punktuelle Anpassungen der Radwegeführung zwischen Allensbach Mitte (Bau-Kilometer 18+850) und Allensbach Ost (Bau-Kilometer 20+300)
    • Geänderte und zusätzliche Bauwerkeentlang der Gesamtstrecke, insbesondere:
      • Neue Fußgängerunterführung im Bereich Schmieder-Klinik
      • Neue Fußgängerunterführung im Bereich Kloster Hegne
    • Änderung verschiedener baulicher Details bei einigen Bauwerken sowie bei Entwässerung und Hochwasserschutz
  • Anpassung des landschaftspflegerischen Begleitplans an die geänderte Planung in den Bereichen Gewann Frankenberg südwestlich Hegne (Pflanzung und Einsaat), Allensbacher Mühlbach (Hochwasser-Retentionsfläche), Allensbach am Fuß des Röhrenbergs (Geländemodellierung), Dreifußwiesenbach (naturnahe Entwicklung), Gewann Hungerberg südöstlich von Kaltbrunn (Nachmeldung einer FFH-Mähwiese) und Reichenauer Inseldamm (Erweiterung des Naturschutzgebiets „Wollmatinger Ried-Untersee-Gnadensee“).
  • Anpassung der Grunderwerbspläne zwischen Bau-km 18+300 (Übergang Abschnitt B/C) und 23+200 (Ostportal Tunnel Waldsiedlung) an den aktuellen Katasterstand. Dadurch haben sich geringfügige Änderungen im Grunderwerb ergeben.

17.12.2019​Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
12.08.2020Anhörung der Gemeinden, Behörden und Verbände
12.08.- 23.09.2020Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Allensbach und Reichenau
07.10.2020​Ende der Einwendungsfrist
24.06.2021Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
22.07. bzw. 23.07.2021Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Gemeinden Allensbach und Reichenau im jeweiligen Mitteilungsblatt
28.07. - 10.08.2021Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen zur Einsichtnahme in Allensbach und Reichenau
(Herunterladen unter dem Reiter "Planunterlagen" möglich)
10.09.2021Ende der Klagefrist

 

 

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger.

Komplettdownload: B 33 Allensbach West bis Konstanz (Landeplatz)