Erneuerung der Eisenbahnüberführung Neckarhausen

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Neckarhausen, Strecke 4600 Plochingen- Immendingen, Kilometer 88,407. Die Eisenbahnüberführung über dem Neckar zwischen Sulz am Neckar, Gemarkung Fischingen, und Horb am Neckar, Gemarkung Betra, soll durch einen Neubau in versetzter Lage und anschließendem Rückbau des bisherigen Bauwerks erneuert werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 16. Februar bis 15. März 2021 in den Rathäusern von Sulz am Neckar und Horb am Neckar zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden.

Die Anhörungsergebnisse wurden zwischenzeitlich ausgewertet. Als nächster Schritt im Verfahren findet am 2. Dezember 2021 in der Mehrzweckhalle von Fischingen ein Erörterungstermin statt.

Über die abschließende Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes wird auf dieser Internetseite informiert werden.

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG beantragt in diesem Vorhaben den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) über dem Neckar zwischen Sulz am Neckar, Gemarkung Fischingen, und Horb am Neckar, Gemarkung Betra. Die Erhaltung der Strecke erfordert einen Neubau der EÜ in versetzter Lage und den anschließenden Rückbau des bisherigen Bauwerks. Mit dem Vorhaben geht eine teilweise Neuherstellung des Gleises einher. Ab Kilomater 88,4 bis Kilometer 88,6 kann durch die Umtrassierung zukünftig mit 100 Kilometer/Stunde statt 90 Kilometer/Stunde gefahren werden.

Der Neubau der Eisenbahnüberführung soll unter weitgehender Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs erfolgen. Während der Gesamtbauzeit von 17 Monaten wird zeitweise ein Fahrstreifen der L 410 für die Herstellung einer Winkelstützwand in Anspruch genommen werden müssen. Außerdem werden zeitweise notwendige Baustraßen errichtet. Es ist geplant, auch Flächen in Privateigentum zum Teil vorübergehend bauzeitlich zu beanspruchen beziehungsweise dauerhaft zu erwerben.
Zu weiteren Einzelheiten des Projekts verweisen wir auf den Erläuterungsbericht und die beigefügten Pläne.

 

30.08.2020

Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung

16.02.2021

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

16.02. bis 15.03.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in den Rathäusern von Sulz am Neckar und Horb am Neckar

29.03.2021

Ende der Einwendungsfrist

02.12.2021Erörterungstermin

Planunterlagen zum Download

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger: Planunterlagen.