Erneuerung der Eisenbahnüberführung Kalkackerweg und Hartkirchweg in Freiburg-St. Georgen

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Kalkackerweg und Hartkirchweg in Freiburg St. Georgen.

Ziel ist es, die vollständige Erneuerung der beiden Eisenbahnüberführungen um den sicheren Eisenbahnverkehr aufrechtzuerhalten. Beide Überführungen haben ihre technische Nutzungsdauer erreicht und sind in einem schlechten Zustand.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Das Verfahren befindet sich in der Auslegung:
Die Planunterlagen zum Vorhaben liegen vom 26. Oktober bis 25. November 2021 in Freiburg i. Br. zur Einsicht aus.
Als Service für die Betroffenen und Interessierten können sie darüber hinaus auf unserer Internetseite heruntergeladen werden. Die Einwendungsfrist endet am 9. Dezember 2021.

Pressemitteilung (Oktober 2021) (pdf, 133 KB)

Bekanntmachung Freiburg (pdf, 152 KB)

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Die DB Netz AG plant die vollständige Erneuerung der Eisenbahnüberführung, die bei Bahn-Kilometer 9,078 den Kalkackerweg und bei Bahn-Kilometer 9,200 den Hartkirchweg in St. Georgen, Freiburg Breisgau überqueren.
Beide Eisenbahnüberführungen liegen südlich der Bundesstraße B 3, auf der Strecke der zweigleisigen, elektrifizierten Strecke 4312 Gundelfingen - Leutersberg, die Freiburg Br. im Westen umfährt.

Die Strecke wurde 1905 für den Güterverkehr gebaut und verläuft innerstädtisch auf einem Bahndamm in einer dicht besiedelten Umgebung. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.

Es ist geplant, beide Eisenbahnüberführungen als Stahlbetonhalbrahmen mit gleisparallelen Flügeln auf Flachgründungen zu errichten. Die Stützwände zu den Straßen werden neu gebaut und an die neuen Brücken angebunden. Für die Dauer der Bauphase werden die Lärmwände im Bereich der Eisenbahnüberführung zurückgebaut.

Bestandteil der Planung sind auch landschaftspflegerische Maßnahmen im Rand- und Nahbereich der Strecke. Ersatzmaßnahmen und bauzeitliche Inanspruchnahmen sind auch im trassenfernen Bereich vorgesehen. Damit sind Flurstücke betroffen, die nicht unmittelbar an die Trasse grenzen.

17.03.2021

Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung

26.10.2021

Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände

26.10.-
25.11.2021

Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Freiburg i. Br.

Nähere Informationen zur Auslegung können den jeweiligen Bekanntmachungen entnommen werden.

09.12.2021

Ende der Einwendungsfrist

Die digitalen Planunterlagen stehen ab dem 26. Oktober 2021 über diesen Link zur Einsichtnahme bereit.