Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach in Lauchringen
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Wutach bei Lauchringen. Ziel des Vorhabens ist ein Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach zur Sicherstellung des uneingeschränkten Eisenbahnverkehrs der Hochrheinbahn. Die Restnutzungsdauer der bestehenden Eisenbahnüberführung ist im Jahr 2024 erreicht.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 16. März bis 20. April 2021 im Bürgermeisteramt Lauchringen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene hatten bis einschließlich 4. Mai 2021 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Bekanntmachung der Auslegung in Lauchringen, (pdf)
Nach Abschluss der Anhörung werden die Anhörungsergebnisse ausgewertet. In der Regel folgt auf die Auswertung ein Erörterungstermin mit den Beteiligten. Dieser kann in Ausnahmefällen entfallen, wobei unter anderme die Corona-Pandemie einen solchen Ausnahmegrund darstellen kann. Über den Erörterungstermin und die abschließende Entscheidung des Regierungspräsidiums wird auf dieser Internetseite, mithilfe einer Pressemitteilung und durch öffentliche Bekanntmachung informiert werden.
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Die DB Netz AG plant den Abbruch und einen Ersatzneubau der Eisenbahnüberführung Wutach. Hier überquert die Eisenbahnstrecke Basel - Konstanz östlich des Bahnhofs Lauchringen den Fluss Wutach im Gebiet der Gemeinde Lauchringen (Landkreis Waldshut).
Im Bereich des Vorhabens verläuft die Strecke in Dammlage, ist eingleisig und nicht elektrifiziert. Die Planung sieht die Neuerrichtung der Eisenbahnüberführung als eingleisiges Brückenbauwerk mit Einfeldträger in Form eines Stabbogens vor, das die beiden Uferbegleitstraßen Wutachstraße und Mühleweg sowie den Fluss überspannt. Die Bogenbrücke wird zunächst in Seitenlage hergestellt und während einer Vollsperrung der Eisenbahnstrecke in die Endlage eingeschoben. Im Übrigen wird die Errichtung der neuen Eisenbahnüberführung bei weitgehender Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs durch den Einbau einer Hilfsbrückenkette ermöglicht werden.
Die beiden Uferbegleitstraßen bleiben unverändert. Durch den Entfall der massiven Trennpfeiler sowie der engen Gewölbe tritt eine allgemeine Verbesserung der derzeit beengten Situation ein.
Es ist geplant, Flächen in Privateigentum und öffentliche Verkehrsflächen der Gemeinde Lauchringen vorübergehend zum Teil bauzeitlich zu beanspruchen, zum Teil dingliche Sicherungen vorzunehmen.
Weitere Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.
28.07.2020 | Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung |
16.03.2021 | Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände |
16.03. bis 20.04.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Bürgermeisteramt Lauchringen |
04.05.2021 | Ende der Einwendungsfrist |
Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger: Planunterlagen.