Ausbau- und Elektrifizierung der Hochrheinbahn - Planfeststellungsabschnitt 2: Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut
Die DB Netz AG plant die Elektrifizierung und den Ausbau der insgesamt etwa 75 Kilometer langen Hochrheinbahn von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut bis Erzingen. Ziel ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung und Fahrzeitverkürzungen.
Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn (Staatsgrenze) – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1050
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen, vom 28. September bis zum 27. Oktober 2021 in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt und in Rheinfelden bis 03. November, zur Einsichtnahme aus. Die Anhörungsergebnisse wurden zwischenzeitlich ausgewertet. Am 09. November 2022 hat im Haus der Begegnung in Grenzach der Erörterungstermin stattgefunden.
Im September 2023 hat der Vorhabenträger eine Änderung ins Verfahren eingebracht. Die geänderten Planunterlagen können unter dem entsprechenden Reiter heruntergeladen werden
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 2, Grenzacher Horn – Landkreisgrenze Lörrach/Waldshut beantragt. Diese Strecke ist ein Teil der Ausbau- und Elektrifizierungsstrecke Basel Badischer Bf - Erzingen (Baden). Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der PfA 2 liegt vollständig im Landkreis Lörrach und hat eine Länge von rund 23 Kilometern.
In diesem Verfahren sind die Gemeinden Grenzach-Whylen und Schwörstadt und die Stadt Rheinfelden betroffen. Wesentliche Maßnahmen des Vorhabens sind der Neubau der Oberleitungsanlage entlang der gesamten Strecke und der Neubau des Haltepunktes Rheinfelden-Warmbach. Die im Verlauf der Strecke liegenden Stationen werden umgebaut. Die Bahnsteige erhalten eine einheitliche Nutzlänge von 155 Metern und eine Höhe von 55 Zentimetern. Zur Verringerung von Erschütterungsimmissionen werden in den Ortschaften Grenzach, Wyhlen, Herten, Rheinfelden und Schwörstadt besohlte Schwellen eingebaut.
Ablauf des Verfahrens
28.09.2021 bis 27.10.2021 | Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt; |
28.09.2021 bis 03.11.2021 | in Rheinfelden |
29.11.2021 | Ende der Einwendungsfrist in Grenzach-Wyhlen und Schwörstadt |
06.12.2021 | Ende der Einwendungsfrist in Rheinfelden |
09.11.2022 | Erörterungstermin in Grenzach-Wyhlen |
Planunterlagen
Geänderte Planunterlagen September 2023