Leitungseinführung Umspannwerk Kork, TransnetBW GmbH

Nördlich des Kehler Ortsteils Kork errichten die TransnetBW GmbH und die Netze BW GmbH gemeinsam ein Umspannwerk zur Versorgung der Stadt Kehl. Dieses Umspannwerk muss an das bestehende Netz angeschlossen werden. Dazu wird nun die TransnetBW ihre bei Kork bestehende 380-kV-Freileitung an das Umspannwerk anbinden. Vorgesehen ist hierfür der Bau eines neuen Masts in der Achse der 380-kV-Leitung und die Führung eines Stromkreises.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat ein Planfeststellungsverfahren für die Leitungsanschlüsse des neuen Umspannwerks in Kehl-Kork (Ortenaukreis) durch den Netzbetreiber TransnetBW GmbH eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 20. April 2023 ergangen. 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben ist am 20. April 2023 ergangen. Er liegt gemeinsam mit den genehmigten Planunterlagen in der Zeit vom 3. Mai bis einschließlich 16. Mai 2023 im Rathaus Kehl öffentlich aus und kann auch auf dieser Internetseite aufgerufen werden. Über mögliche Rechtsbehelfe wird in der Bekanntmachung der Stadt Kehl am Rhein informiert.

Planfeststellungsbeschluss für die Leitungseinführung beim Umspannwerk Kork der TransnetBW (pdf)

Pressemitteilung (pdf)

 

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens

Bei der Anl. 7510 handelt es sich um eine Gemeinschaftsleitung von TransnetBW und Amprion GmbH (im Folgenden als Amprion bezeichnet). Das bedeutet, dass neben den zwei Stromkreisen der TransnetBW auch ein Stromkreis der Amprion auf der Leitungsanlage geführt wird. Die Anl. 7510 ist insgesamt für die Führung von vier Stromkreisen ausgelegt. Im Bestand führt die Anlage drei Stromkreise. In der zur Planfeststellung beantragten Maßnahme wird ein Stromkreis der TransnetBW in das Umspannwerk eingeführt. Um den Neubau des Mastes 402A im bestehenden Trassenraum der Anl. 7510 umsetzen zu können, ist eine provisorische Stromkreisführung für zwei bestehende Stromkreise der 380-kV-Anl. 7510 erforderlich. Hierfür werden Freileitungsprovisorien eingesetzt.

Aufgrund von Seilarbeiten an den Provisorien und der Bestandsleitung wird außerdem ein Schutzgerüst im Kreuzungsbereich zur Bahnstrecke 4260 als auch einseitig im Bereich der Ortsverbindungsstraße Kork – Neumühl erforderlich. Des Weiteren werden Zuwegungen und sämtliche Arbeitsflächen beantragt.

Die beantragte Maßnahme ist notwendig, um einen bestehenden 380-kV-Stromkreis an das neue UW anzubinden. Es werden dabei keine zusätzlichen Stromkreise aufgelegt. Die Übertragungskapazität und die Spannungsebene der bestehenden Stromkreise bleiben ebenfalls unverändert. Im Rahmen der bauzeitlichen und dauerhaften Inanspruchnahme durch die Maßnahme sind die Kehler Gemarkungen Kork, Neumühl und Querbach. Von einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme ist lediglich die Gemarkung Kork betroffen.

Ablauf des Verfahrens

22.12.2021Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
26.04. bis 25.05.2022Auslegung der Planunterlagen
26.04.2022Anhörung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Unternehmen
08.06.2022Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist
 
20.04.2023Erlass des Planfeststellungsbeschlusses

Planunterlagen

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