Leitungseinführung Umspannwerk Kork, TransnetBW GmbH
Das Regierungspräsidium Freiburg hat ein Planfeststellungsverfahren für die Leitungsanschlüsse des neuen Umspannwerks in Kehl-Kork (Ortenaukreis) durch den Netzbetreiber TransnetBW GmbH eingeleitet.
Das beantragte Vorhaben umfasst den Neubau des Masten 402A der 380-kV-Freileitung Anl. 7510 innerhalb der bestehenden Trassenachse zwischen den Bestandsmasten 402 und 403. Von Mast 402A erfolgt die Anbindung eines 380-kV-Stromkreises, der in das neue Umspannwerk (UW) Kork ein- und wieder ausgeführt wird. An den beiden Anschlussmasten 402 und 403 müssen zudem Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

Stand des Verfahrens
Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen vom 26. April bis einschließlich 25. Mai 2022 im Rathaus II der Stadt Kehl zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 8. Juni 2022 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.
Pressemitteilung vom 20. April 2022 (pdf)
Bekanntmachung (pdf)
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens
Bei der Anl. 7510 handelt es sich um eine Gemeinschaftsleitung von TransnetBW und Amprion GmbH (im Folgenden als Amprion bezeichnet). Das bedeutet, dass neben den zwei Stromkreisen der TransnetBW auch ein Stromkreis der Amprion auf der Leitungsanlage geführt wird. Die Anl. 7510 ist insgesamt für die Führung von vier Stromkreisen ausgelegt. Im Bestand führt die Anlage drei Stromkreise. In der zur Planfeststellung beantragten Maßnahme wird ein Stromkreis der TransnetBW in das Umspannwerk eingeführt. Um den Neubau des Mastes 402A im bestehenden Trassenraum der Anl. 7510 umsetzen zu können, ist eine provisorische Stromkreisführung für zwei bestehende Stromkreise der 380-kV-Anl. 7510 erforderlich. Hierfür werden Freileitungsprovisorien eingesetzt.
Aufgrund von Seilarbeiten an den Provisorien und der Bestandsleitung wird außerdem ein Schutzgerüst im Kreuzungsbereich zur Bahnstrecke 4260 als auch einseitig im Bereich der Ortsverbindungsstraße Kork – Neumühl erforderlich. Des Weiteren werden Zuwegungen und sämtliche Arbeitsflächen beantragt.
Die beantragte Maßnahme ist notwendig, um einen bestehenden 380-kV-Stromkreis an das neue UW anzubinden. Es werden dabei keine zusätzlichen Stromkreise aufgelegt. Die Übertragungskapazität und die Spannungsebene der bestehenden Stromkreise bleiben ebenfalls unverändert. Im Rahmen der bauzeitlichen und dauerhaften Inanspruchnahme durch die Maßnahme sind die Kehler Gemarkungen Kork, Neumühl und Querbach. Von einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme ist lediglich die Gemarkung Kork betroffen.
Ablauf des Verfahrens
22.12.2021 | Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens |
26.04. bis 25.05.2022 | Auslegung der Planunterlagen |
26.04.2022 | Anhörung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Unternehmen |
08.06.2022 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Planunterlagen
Planunterlagen zum Komplett-Download
Die vollständigen Planunterlagen stehen an dieser Stelle bis zum Abschluss des Verfahrens zum Download bereit.