Förderung der Breitbandversorgung

Eine schnelle und verlässliche Internetanbindung gehört heute zu den wichtigsten Standortfaktoren. Das Land Baden-Württemberg unterstützt daher den kommunalen Breitbandausbau dort, wo der private Telekommunikationsmarkt keine Lösung anbietet. Die Landesregierung stellt in dieser Legislaturperiode 325 Millionen Euro für eine Digitalisierungsoffensive bereit; davon allein 150 Millionen Euro für den Breitbandausbau.

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Dr. Frank Baumann   
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Leitungsbau bei schwierigem Untergrund

Leitungsbau in schwierigem Gelände erfordert einen höheren technischen und damit auch finanziellen Aufwand. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung sieht zum Ausgleich eine erhöhte Förderquote bei „besonders schwieriger Geologie“ (Pkt. 8.6) und bei „besonders schwieriger Topographie“ (Pkt. 8.14) vor. Bei Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg erfolgt ein Aufschlag von zehn Euro pro laufenden Meter.

In der VwV Breitbandförderung werden mit „Blocküberlagerungen“ und „felsige Oberfläche“ jedoch nur zwei Einzelbeispiele und keine allgemeinen Kriterien zur Festlegung einer besonders schwierigen Geologie aufgeführt.

 

Datengrundlage

Für eine landesweit einheitliche, vergleichbare und reproduzierbare Beurteilung des Untergrunds wurden die Daten der Bodenkarte (BK50) und der Geologischen Karte (GK50) von Baden-Württemberg herangezogen. Die Konzeption, Erhebung und Umsetzung dieser Geodaten erfolgten im Rahmen der integrierten geowissenschaftlichen Landesaufnahme für den mittleren Maßstabsbereich (1 : 25 000 bis 1 : 50 000). Auf Basis dieser Datengrundlagen können folglich keine parzellenscharfen Aussagen getroffen werden.

 

Grabbarkeitsklassen

Auf Grundlage der bodenkundlichen und geologischen Daten werden unter Verwendung einer Methode der Staatlichen Geologischen Dienste neun Grabbarkeitsklassen bis ein Meter Tiefe abgeleitet. Schutt-, geröll- und blockhaltige Gesteinsschichten sowie verwittertes oder unverwittertes Festgestein werden in die Grabbarkeitsklassen „schwer grabbar“, „sehr schwer grabbar“ und „nicht grabbar“ eingestuft. Diese werden als „besonders schwierige Geologie“ nach Pkt. 8.6 der VwV Breitbandförderung anerkannt. Sie nehmen landesweit eine Fläche von 623 000 Hektar (17 Prozent der Landesfläche) ein. Die Hauptverbreitungsgebiete liegen auf der Schwäbischen Alb sowie im Nord- und Südschwarzwald. Die Daten können über den Kartenviewer des LGRB (Rubrik „Grabbarkeit bis 1 Meter Tiefe“) eingesehen oder über die Email-Adresse vertrieb-lgrb@rpf.bwl.de bestellt werden.

Beim Öffnen können Leitungsgräben beispielsweise von weichen, im Grundwasser liegenden Bodenmassen rasch zusammengedrückt werden, sodass ein temporärer Verbau erforderlich wird. Dieser bautechnisch erhöhte Aufwand wird allerdings nicht mit einer erhöhten Förderquote nach Pk. 8.6 der VwV Breitbandverordnung ausgeglichen.

Rutschungsgebiete werden ebenso nicht in die Rubrik „besonders schwierige Geologie“ übernommen. Hier ist die Anlage von Leitungsgräben grundsätzlich nicht zu empfehlen.

 

Keine Aussagen zu Untergrundklassen nach DIN 18300 möglich

Die Methode zur Ermittlung von Grabbarkeitsklassen aus den vorliegenden mittelmaßstäbigen Karten und die daraus abgeleiteten Angaben für die VwV Breitbandförderung ersetzen nicht die DIN18300 (VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Es können in der Regel keine Unterlagen für Ausschreibungen und Kostenkalkulationen vor Ort bereitgestellt werden.