Zubeseilung der 110-kV-Freileitung zwischen Trossingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) und Tuttlingen (Kreis Tuttlingen)

Durch die steigende Stromnachfrage im Landkreis Tuttlingen, zur weiteren Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebs und zur Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen ist die Zubeseilung eines weiteren 110-kV-Stromkreises zwischen den Umspannwerken Trossingen und Tuttlingen auf dem noch freien Gestängeplatz der 110-kV-Leitung Trossingen-Tuttlingen (LA 0911) erforderlich.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen vom 24. Juli bis 06. September 2023 in den Rathäusern Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Trossingen und Durchhausen zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Betroffene haben bis einschließlich 20. September 2023 die Möglichkeit, gegen die Planung Einwendungen zu erheben. Der Bekanntmachungstext enthält hierzu wichtige Hinweise.

Pressemitteilung (pdf)
Bekanntmachung Durchhausen (pdf)
Bekanntmachung Seitingen-Oberflacht (pdf)
Bekanntmachung Trossingen (pdf)
Bekanntmachung Tuttlingen (pdf)
Bekanntmachung Villingen-Schwenningen (pdf)
Bekanntmachung Wurmlingen (pdf)
 

 

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Beschreibung des Vorhabens

Die Leitungsanlage LA 0911 verläuft vom Umspannwerk Trossingen durch die Stadt Trossingen (Mast 1A – 5A, 9 - 11), Kreisstadt Villingen – Schwenningen (Mast 6 – 8), Gemeinde Durchhausen (Mast 12 – 24), Gemeinde Seitingen – Oberflacht (Mast 25 – 44) und die Gemeinde Wurmlingen (Mast 45 – 71/58A) bis zum Umspannwerk Tuttlingen (Mast 72A/59A – UW Tuttlingen).

Aufgrund der geplanten Zubeseilung für den zweiten Stromkreis wurden die Masten auf aktuelle Vorgaben statisch berechnet. Hierdurch ergibt sich ein unterschiedlicher Sanierungsbedarf auf der gesamten Leitungsstrecke an den jeweiligen Masten sowie ein erforderlicher Ersatzneubau.

Darüber hinaus muss die Einführung in das Umspannwerk Trossingen angepasst werden.

Analog zu den erforderlichen Maßnahmen auf der Anlage 0911 müssen ebenfalls Gestänge- und Fundamentsanierungen auf der Anlage 0902 an den Masten 68 – 71 durchgeführt werden.

Gegenstand des Antrages ist auch der Anschluss zwischen dem UW Trossingen und dem Mast 1A der LA 0911 per Erdkabel.

Ablauf des Verfahrens

07.06.2023

Antrag auf Planfeststellung
24.07.2023Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände und Unternehmen
24.07. bis 06.09.2023Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Rheinfelden und Schopfheim
20.09.2023Ende der Einwendungsfrist

Planunterlagen

Planunterlagen zum Komplett-Download

 

Hier finden Sie die Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger.