Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit

Die Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit ist in dem Bereich Schule tätig. Dieser umfasst dabei die Lehrkräfte sowie das schulpsychologische Personal des Regierungspräsidiums Freiburg. Die fachliche Beraterin nimmt damit ihre Funktion in abgeleiteter Form und zur Entlastung der Beauftragten für Chancengleichheit für einen abgegrenzten Aufgabenbereich wahr.

Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit

Die fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit ist beteiligt bei:

  • allen Personalauswahlgesprächen
  • allen Einstellungen und Beförderungen
  • allen Stellenausschreibungen
  • der Erstellung des Chancengleichheitsplanes und des Zwischenberichts
  • den Dienststellenleitungsgesprächen.
     

Darüber hinaus ist die fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit an allen sonstigen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle frühzeitig zu beteiligen, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können. Dies gilt auch für Maßnahmen zur gezielten beruflichen Förderung von Frauen. Sie hat ein Initiativ- und unmittelbares Vortragsrecht und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Außerdem ist sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Ziel des Chancengleichheitsgesetzes

Seit dem 27. Februar 2016 ist das neue Chancengleichheitsgesetz in Kraft und löst das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2005 ab.

Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.