PfA 8.4 Bad Krozingen - Hügelheim (Vorgeschichte)

Hinweis: Der PfA 8.4 ist durch Abtrennung eines Teils des  ursprünglich von Mengen bis Buggingen reichenden Planfeststellungsabschnitt 8.3 entstanden. Er enthält auch Teile des früheren PfA 9.0, nämlich den Bereich von Hügelheim bis zur Gemarkungsgrenze Hügelheim/Müllheim.
Aufgrund der gemeinsamen Vorgeschichte beider Abschnitte entspricht die nachfolgende Darstellung derjenigen beim PfA 8.3.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

Überblick über das Planfeststellungsverfahren zur ursprünglichen Planung, die Entscheidungen des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages für den Bereich zwischen Mengen und Hügelheim sowie die anschließende Planung zum neuen Abschnitt 8.4

Die Deutsche Bahn (DB) hatte zur Güterumfahrung der Freiburger Bucht einen ersten Antrag auf Planfeststellung im Jahre 2008 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Im Verfahren zum ehemaligen PfA 8.3 wurden ca. 5.000 Einwendungen erhoben.

Zur Beratung über diese und die weiteren Kernforderungen der Region in den anderen Planfeststellungsabschnitten haben Bund und Land einen Projektbeirat eingerichtet. In diesem waren neben Bund, Land, DB und Eisenbahn-Bundesamt auch Regionalverbände, Landkreise, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgerinitiativen vertreten. In den vom Projektbeirat eingesetzten regionalen Arbeitsgruppen (für die Kernforderung 4 die sog. AG Cluster 2 unter der Leitung von Frau Landrätin Störr-Ritter) wurden von 2010 bis 2015 die Grundlagen für die Entscheidungen des Projektbeirats erarbeitet. Der Projektbeirat hat letztmalig am 26. Juni 2015 getagt.

Der Projektbeirat hat in seiner 8. Sitzung am 4. März 2013 abschließend über die Kernforderung 4 beraten - die Ergebnisse sind auf dieser Internetseite "Informationen zu den Schritten nach Ruhen des Verfahrens" mit der Überschrift "2013" zusammengefasst.

Die DB wird infolge dessen die Planung überarbeiten und einen neuen Antrag auf Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt stellen.

Zur Begleitung der Planung wurde ein „Regionales Begleitgremium" unter Leitung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet.

2005 bis 2016

Übersichtskarte und -plan zur 2005 beantragten Planung der DB für den damaligen Planfeststellungsabschnitt 8.3

(Das Verfahren wird aufgrund der Beschlüsse des Projektbeirats und des Deutschen Bundestages nicht mehr betrieben.)

Übersichtskarte PfA 7.3 - 8.3 (pdf)

Übersichtsplan PfA 8.3 (pdf)

Ablauf des Planfeststellungsverfahrens zum Antrag der DB für den Planfeststellungsabschnitt 8.3 (ehem. Bad Krozingen - Heitersheim)

Im Folgenden ist der Ablauf für das 2005 begonnene Planfeststellungsverfahren für den PfA 8.3 in seiner damaligen Ausdehnung dargestellt.
 

​24.10.2005​Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
​16.01. - 16.02.2006​Auslegung der Planunterlagen in den Rathäusern von Bad Krozingen, Eschbach, Hartheim, Heitersheim und Schallstadt
​01.03.2006​Ablauf der Einwendungsfrist - ca. 5.000 Einwendungen sind eingegangen
​30.06. - 03.07.2009​Erörterungstermin in Bad Krozingen - Hausen
​18.11.2009​Abgabe der abschließenden Stellungnahme des Regierungspräsidiums an das Eisenbahn-Bundesamt
​seit 2010​Ruhen des Planfeststellungsverfahrens

Ergebnisse des Projektbeirats zum Bau einer Tieflage von Mengen bis Hügelheim mit Umfahrung Buggingen

Der von Bund und Land eingerichtete Projektbeirat hat in seiner achten Sitzung am 4. März 2013 die Tieflage von Mengen bis Hügelheim einschließlich der Umfahrung Buggingen befürwortet.
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundeministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur 8. Sitzung des Projektbeirats am 4. März 2013 (pdf)

Überarbeitung der Planung und Einrichtung eines Regionalen Begleitgremiums

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages hat die DB mit den Arbeiten für die Planänderung begonnen. Zur Begleitung des Planungsprozesses wurde ein Regionales Begleitgremium "Bürgertrasse" unter Leitung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald eingerichtet. Ihm gehören die Deutsche Bahn, die betroffenen Kommunen, das Verkehrsministerium des Landes, die Landkreise Lörrach und Breisgau-Hochschwarzwald, die Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee, das Regierungspräsidium Freiburg sowie die örtlichen Bürgerinitiativen an.